Zehn Jahre UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland: Viel erreicht, aber nun muss Reform des Betreuungswesens folgen

26.03.2019
    • Fahne der Vereinten Nationen

    Hamburg, 26. März 2019 – Heute vor genau zehn Jahren ist die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Kraft getreten. „Ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur gleichberechtigten Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen in Deutschland“, resümiert BdB-Geschäftsführer Dr. Harald Freter. Von einer inklusiven Gesellschaft ist Deutschland allerdings noch immer entfernt, darauf weist auch der jüngste Bericht des Deutschen Instituts für Menschenrechte hin. Im Hinblick auf den laufenden Reformprozess des Betreuungsrechts im Bundesjustizministerium richtet Harald Freter deshalb einen Appell an die Politik: „Nun muss die Politik endlich handeln und das deutsche Betreuungswesen im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention reformieren“.

    Der BdB fordert seit langem eine Reform des Betreuungswesens in Deutschland und setzt sich für ein System der Unterstützten Entscheidungsfindung, für bessere Qualitätsstandards in der rechtlichen Betreuung und einen neuen Behinderungsbegriff ein. Bereits 2015 war der BdB Mitglied der sogenannten „BRK-Allianz“, ein Zusammenschluss von Organisationen der Zivilgesellschaft in Deutschland, die am Verfahren der Staatenprüfung beteiligt war. Auch im Rahmen der zweiten deutschen Staatenprüfung, die seit Sommer 2018 läuft, wirkt der BdB wieder mit. Im Fokus: Qualität, Unterstützte Entscheidungsfindung, selbstbeauftragte Unterstützungsformen, materielle Ausstattung sowie Wahlrechtsausschluss. Der Staatenbericht wird am 01. Oktober 2019 erwartet.