Zwischenbericht zum Reformprozess - Konsens über zentrale BdB-Forderungen

12.08.2019
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    Berlin, 12.08.2019 – Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) hat einen ersten Zwischenbericht zum laufenden Diskussionsprozess "Selbstbestimmung und Qualität im Betreuungsrecht" veröffentlicht. Seit Juni 2018 diskutieren vier Facharbeitsgruppen zur Reform des Betreuungsrecht. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppen sowie eines Workshop mit Selbstvertretern sind in den Bericht eingeflossen.

    Die Einführung einer Mindestqualifikation für berufliche Betreuer sowie ein einheitliches Zulassungsverfahren zählen zu den wichtigsten Punkten, in denen die Teilnehmer der Arbeitsgruppen dringenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf sehen, um die Qualität der Betreuung zu sichern. "Über den Konsens, der in den Facharbeitsgruppen zu diesen zentralen Forderungen herrscht, die wir bereits seit Jahre stellen, sind wir sehr erfreut und sehen uns in unserer Arbeit bestätigt", so BdB-Geschäftsführer Dr. Harald Freter. Weitere wichtige Ergebnisse liegen vor zur besseren Förderung der Querschnittsarbeit von Betreuungsvereinen durch Länder und Kommunen, zur Stärkung des Selbstbestimmungsrecht der Klienten, unter anderem bei der Betreuerauswahl, zu Fragen der Patientenrechte und zur Vorsorge.

    Auf der Grundlage der bisherigen Diskussionsergebnisse erstellt das BMJV ein Gesamtkonzept, das ab September in den vier Arbeitsgruppen weiter diskutiert wird. Ende 2019 soll im abschließenden Plenum entschieden werden, welche konkreten Gesetzgebungsvorschläge auf den Weg gebracht werden sollen.