Berufsausstieg

Abwicklung des Betreuungsbüros in 6 Schritten

18.12.2018

Ob nun aus Altersgründen oder aufgrund der schlechten Rahmenbedingungen: Viele Betreuer/innen schließen ihr Betreuungsbüro. Der BdB arbeitet an einem Leitfaden, um BetreuerInnen bei ihrer Büroaufgabe zu unterstützen. In der aktuellen aspekte-Ausgabbe 120 berichtet vorab BdB-Mitglied Uta Herzog, wie sie ihr Betreuungsbüro innerhalb eines halben Jahres aufgelöst hat. Herzogs Schritte waren:

  1. Information der Betreuungsgerichte, -behörden sowie der KlientInnen. Persönliches Gespräch mit den KlientInnen zum richtigen Zeitpunkt führen (nicht in einer Krisensituation).
  2. Anträge stellen auf „Entlassung aus dem Betreueramt sowie Betreuerwechsel“ (Mögliche Nachfolge mit Kontaktdaten ggf. vorschlagen. Viele KlientInnen von Uta Herzog kannten und mochten aufgrund langjähriger Vertretungssituationen einige KollegInnen, welche sehr geeignet erschienen und Kapazitäten frei hatten). Rechtsbegriff der Bindungswirkung: Der Wunsch der KlientInnen ist bindend für Betreuungsbehörden und -gerichte.
  3. Übergabeordner: Aushändigung an die jeweiligen Nachfolgebetreuer/innen gegen Unterschrift, inklusive Übergabeliste (Auflistung aller behördlichen Bescheide, Arztberichte, Verträge, vermögensrelevante Unterlagen usw.) und Schlussbericht in Kopie (somit war auch der Stand des Vermögens zum Stichtag „Betreuerwechsel“ bekannt).
  4. Rechnungslegungen umfassend vorbereiten (arbeitsintensiv!) und zum Stichtag des Betreuerwechsels ergänzen. So gelingt die Übergabe an die Kolleg/innen sowie das Einreichen der Schlussberichte stressfrei und zeitnah.
  5. Persönliche Übergabe: Einzelne Gespräche (ca. 1,5 – 2 Stunden) mit den jeweiligen Nachfolgebetreuer/innen, im Anschluss Herausgabe der Unterlagen gegen Empfangsbestätigung. Wichtig: Die Unterlagen nicht verschicken! Grundsätzlich haben Betreuer/innen die Pflicht, alle wichtigen und notwendigen Dokumente bzw. Unterlagen an die Nachfolgebetreuer/innen herauszugeben (diese wiederum haben eine Holschuld). Nicht ausgehändigt wird die Korrespondenz mit dem Betreuungsgericht. Aufbewahrungsfristen: Auch nach Weitergabe der Unterlagen sind Betreuer/innen gehalten, die Daten zehn Jahre aufzubewahren (gerechnet ab dem Jahr nach Beendigung der Betreuung, siehe Rechtsprechung diverser Oberlandesgerichte). Von allen weitergereichten Dokumenten sind also Kopien bzw. Scans zu erstellen. Ausnahmen: Unterlagen zur Gesundheitsfürsorge (insbesondere Einwilligungen in medizinische Eingriffe usw. sowie bei Freiheitsentziehung) sollten wegen möglicher Schadensersatzansprüche 30 Jahre archiviert werden.
  6. Abschließende Tätigkeiten: Das Ende der Betreuungstätigkeit/Schließung des Betreuungsbüros erfolgt an dem Tag des zuletzt zugestellten Beschlusses über Entlassung sowie Betreuerwechsel (hier sind auch andere Variationen denkbar).

 

  • Schlussbericht und Vergütungsantrag stellen. Diese enthalten als Stichtag das Datum der Zustellung des Beschlusses über Entlassung sowie Betreuerwechsel.
  • Vermögenshaftpflicht: Nachversicherung („Nachhaftung“) beantragen. Wichtig: Die Haftung endet nicht mit Beendigung der Betreuung! Verlängerung je nach Gesellschaft von zwei bis fünf Jahre möglich (weitere Beitragszahlungen).
  • Krankenversicherung informieren (evtl. anderen Versicherungsstatus beantragen)
  • Berufsgenossenschaft abmelden (diese erstattet restlichen Beitrag)
  • Gewerbe abmelden (kostenpflichtig)
  • Bankkarten, die auf Namen des Betreuers oder der Betreuerin ausgestellt sind, beim Geldinstitut abgeben und bestätigen lassen.
  • Abschiedsrunde: persönliche Verabschiedung von Klient/innen und ggf. von Personen des Betreuungsnetzwerks

„Für Ausbeutung stehe ich nicht mehr zur Verfügung“: Das vollständige Interview mit Uta Herzog finden BdB-Mitglieder auch online.