Achtung: Jetzige Sachkundelehrgänge unseriös!
- Beruf Betreuung
- Betreuungsreform
- Qualitätssicherung
Die derzeitigen Angebote entbehren jeder rechtlichen Grundlage. Gesetzlich vorgesehen ist, dass Fortbildungsanbieter von offiziellen Sachkundelehrgängen akkreditiert werden. Diese Akkreditierung erfolgt seitens der Bundesländer, bislang gibt es hierzu allerdings keine Regelungen. Zudem sind die genauen Inhalte der Sachkundelehrgänge noch in der politischen Diskussion, das gleiche gilt für die Prüfungsleistungen.
Natürlich können Anbieter schon vorher Weiterbildungen anbieten, die den zukünftigen Sachkundekursen entsprechen. Die könnten dann zwar nicht als Sachkundelehrgang, aber nach der Übergangsregelung in § 15 BtRegV angerechnet werden. Den Behörden wird dabei aber eigenes Ermessen eingeräumt, es bleibt also eine gewisse Unsicherheit, ob diese Kurse tatsächlich angerechnet werden.
Sobald die rechtlichen Grundlagen stehen, wird der BdB über sein Institut für Innovation und Praxistransfer in der Betreuung (ipb) offizielle Kurse für den Sachkundenachweis anbieten. Das ipb bereitet diese bereits vor. Endgültige Sicherheit über die benötigten Inhalte kann es aber erst geben, nachdem der Gesetzgeber die Verordnung beschlossen hat. Wir werden Sie sofort informieren, sobald dies der Fall ist.
Eins steht aber bereits fest: Durch den modularen Aufbau der Lehrgänge wird es möglich sein, sich Vorkenntnisse anrechnen zu lassen. Sie müssen also nur diejenigen Module absolvieren, die Sie nicht bereits anderweitig nachweisen können, etwa durch Studium oder Berufsausbildung. Dies wird im Einzelfall geprüft werden. Zudem plant der Gesetzgeber, die Frist für Betreuer*innen, die den Sachkundenachweis erbringen müssen, bis zum 30. Juni 2025 zu verlängern. Ab dem 1. Januar 2023 gelten sie dann zunächst als vorläufig registriert.
Wir werden Sie auf unseren Kommunikationskanälen auf dem Laufenden halten.