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Evaluierung des Gesetzes zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung (VBVG)

BdB geht mit Konzeptentwurf in die Offensive

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) wird die Ergebnisse der Evaluierung des Gesetzes zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung bis zum 31. Dezember 2024 veröffentlichen. Der BdB legt aus diesem Anlass aufgrund eigener Erhebungen bereits jetzt einen Konzeptentwurf vor.
27.11.2023

2019 wurde die Vergütung der Betreuer*innen mit dem Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung (BGBL, Jhg. 2019 Teil I Nr. 23, S. 866) zuletzt angepasst. Nach Artikel 3 des Gesetzes sind die geschaffenen Vorschriften, also die Erkenntnisse für die Gewährleistung einer langfristig angemessenen Vergütung für die Betreuertätigkeit der Betreuungsvereine und der selbständigen beruflichen Betreuer*innen über einen Zeitraum von vier Jahren zu evaluieren. Dies wird das Bundesministerium der Justiz (BMJ) bis zum 31. Dezember 2024 umetzen und dazu in Kürze eine Online-Befragung durchführen. 

Der BdB hat im Vorfeld bereits mehrfach versucht, seine Vorstellungen in die Evaluierung einfließen zu lassen und nun aufgrund eigener Erhebungen einen Konzeptentwurf vorgelegt, der bereits an den Bundesminister der Justiz sowie an alle Justizminister*innen der Länder und politischen Ansprechpartner*innen der Bundestagsfraktionen versandt wurde. In diesem Entwurf sind folgende Forderungen an den Gesetzgeber enthalten: 

  • den Effekt der Vergütungsanpassung von 2019 umfassend und fundiert zu evaluieren und hierfür ein entsprechendes Konzept vorzulegen
  • Vergütung zu erhöhen, so dass sie der Leistung und der hohen Verantwortung von Berufsbetreuer*innen entspricht
  • den reformbedingten Mehraufwand mitzudenken
  • die aktuellen empirischen Erkenntnisse des IFB zu berücksichtigen
  • das dreigeteilte Vergütungssystem abzuschaffen
  • eine Dynamisierung der Vergütung vorzusehen
  • Dolmetscherkosten mit einzuschließen
  • die Anpassung der Vergütung noch in der laufenden Legislaturperiode bis 2025 vorzunehmen.

Der Konzeptentwurf im Wortlauf kann heruntergeladen werden. 

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