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Plädoyer für stärkere Professionalisierung

BdB legt Formulierungsvorschlag für Koalitionsvertrag 2021 vor

Nach Abschluss der Sondierungsgespräche zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP hat der Verband Formulierungsvorschläge für die Koalitionäre veröffentlicht.
20.10.2021

Der BdB fordert, dass die rechtliche Betreuung weiter professionalisiert wird. Für den Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP hat der Verband einen Vorschlag formuliert, der einen Rahmen setzt für die Entwicklung der rechtlichen Betreuung in der nächsten Legislaturperiode. Grundlage des Textes sind die Antworten der Parteien auf die Wahlprüfsteine des BdB.

In den Antworten auf die BdB-Wahlprüfsteine haben sich alle drei Koalitionäre für einen „modularisierten Sachkundelehrgang" wie vom BdB gefordert ausgesprochen. Sie haben zudem ihre Zustimmung signalisiert, dass bei der Evaluation des Vergütungsgesetzes von 2019 auch die durch die Betreuungsreform neu entstehenden Mehraufwände berücksichtigt werden müssen. Auch erfragte der BdB die Positionen der Parteien zu einer Betreuerkammer, zum Zeugnisverweigerungsrecht für Betreuer*innen sowie zu Konzepten, wie Betreuungsvereine künftig gefördert werden sollen. Der BdB wird die Politik beim Wort nehmen.

Der Formulierungsvorschlag in Gänze:

  • Berufsbetreuer*innen müssen weiterhin der Garant dafür sein, dass die Grundrechte der Betroffenen gewahrt werden und Dritte nicht in ihre Rechte eingreifen. Wir streben eine stärkere Professionalisierung von Berufsbetreuung an. Notwendige - für die Berufsausübung wichtige - Kenntnisse sollten im Rahmen von Sachkundelehrgängen vermittelt werden.
  • Zeigt die gesetzlich vorgesehene Evaluation der Betreuervergütung in 2024 einen Anpassungsbedarf, sollte der Gesetzgeber diesen schnell umsetzen. Grundsätzlich ist eine dynamische Anpassung der Vergütung ein etabliertes Modell, dessen sich der Gesetzgeber bereits in anderen Bereichen bedient hat. Außerdem sollen im Rahmen der Neuregelung der Vergütung eine Aufnahme sämtlicher Kosten für Gebärdensprache und andere Kommunikationshilfen zur Überwindung von Kommunikationsbarrieren als erstattungsfähige Aufwendungen anerkannt werden.
  • Mit steigendem Maß an Professionalisierung wird die Notwendigkeit einer Instanz, die Aufgaben im Bereich der Qualitätssicherung und Professionsentwicklung übernimmt, immer klarer. Daher muss eine berufsständische Selbstverwaltung und eine Berufsaufsicht im Rahmen einer Betreuerkammer diskutiert und konkrete Lösungsansätze erarbeitet werden.
  • Rechtliche Betreuung basiert auf eine Vertrauensbeziehung. Wir werden deshalb die Strafprozessordnung um ein Zeugnisverweigerungsrecht für rechtliche Betreuer*innen ergänzen.

An der Erarbeitung der Rechtsverordnung zum Zulassungs- und Registrierungsverfahren sowie zur Sachkunde beteiligt sich der BdB aktuell in den Arbeitsgruppen des Bundesjustizministeriums.