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Betreuerzulassung

BdB nimmt Stellung zum Entwurf der Betreuerregistrierungsverordnung (BtRegV)

Das Bundesjustizministerium hat im März seinen Entwurf der Registrierungsverordnung für beruflich tätige rechtliche Betreuer*innen vorgelegt. Der BdB begrüßt ausdrücklich, dass der Sachkundenachweis als modularisierter Sachkundekurs vorgesehen ist. Die Anforderungen an die Sachkunde fallen nach Ansicht des BdB jedoch zu gering aus.
12.04.2022
Beruf Betreuung Betreuungsreform

Der BdB begrüßt ausdrücklich, dass der Sachkundenachweis als modularisierter Sachkundekurs vorgesehen ist. Damit müssen Betreuer*innen nur diejenigen Module absolvieren, die sie nicht bereits anderweitig nachweisen können, etwa durch Studium oder Berufsausbildung. Außerdem begrüßt der Verband, dass auf Antrag die Stammbehörde bereits vor Einleitung des Registrierungsverfahrens durch gesonderten Bescheid entscheidet, ob ein anderweitiger Nachweis durch die vorgelegten Unterlagen erbracht werden kann.

Die geplanten Anforderungen an die Sachkunde fallen nach Ansicht des BdB sowohl qualitativ als auch quantitativ zu gering aus: 

  • Die vorgesehenen 360 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten für den Sachkundenachweis hält der BdB für zu gering. Er erachtet mindestens 480 Unterrichtsstunden als notwendig.
  • Es fehlen wichtige Schlüsselkompetenzen (u.a. fachspezifische Methodenkompetenz, betriebswirtschaftliche Grundlagen, theoretische und berufliche Grundlagen usw.).
  • Der BdB hat ein eigenes Konzept mit 11 Schlüsselkompetenzen entwickelt, über die Berufsbetreuer*innen zur qualitätsvollen Ausübung ihrer Tätigkeit verfügen sollten (die nach inhaltlichen und nicht gesetzessystematischen Kriterien aufgebaut sind). Das Konzept können Sie hier nachlesen.

Verbesserungen schlägt der BdB beim Ablauf des Registrierungsverfahrens vor. Nach Ansicht des Verbandes wäre eine Zweiteilung sinnvoll: Zunächst sollten persönliche Eignung und Zuverlässigkeit beurteilt werden und ein verbindlicher Zwischenbescheid erstellt werden. Am Anschluss können dann Erwerb und Nachweis der Sachkunde erfolgen.  Der Verband fordert außerdem, dass das Register bundeseinheitlich und zumindest teilweise öffentlich ist, damit z.B. Klient*innen darüber auch Betreuer*innen suchen können.

Der BdB kritisiert am Entwurf zudem folgende Punkte:

  • dass für den Sachkundenachweis kein Praktikum gefordert wird,
  • keine weitere berufsfachliche Weiterentwicklung geplant ist
  • sowie das sogenannte „Juristenprivileg“.

Zu unklar bleibt der Entwurf nach Ansicht des BdB in der Frage, welche Risiken in Form einer Berufshaftpflichtversicherung abgesichert sein müssen.


>> Unsere vollständige Stellungnahme lesen Sie hier

Erste Sachkundekurse könnten im Herbst 2022 starten

Die Betreuerregistrierungsverordnung (BtRegV) regelt Einzelheiten zur für die Registrierung als berufliche*r Betreuer*in erforderlichen persönlichen Eignung, zur erforderlichen Sachkunde, den Anforderungen an einen Sachkundelehrgang und dessen Anerkennung, zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen und des Registrierungsverfahrens. Sie soll am 01.01.2023 in Kraft treten. Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen. Wenn dies wie derzeit erwartet bis zum Sommer 2022 erfolgt, könnten Anbieter von Sachkundekursen möglicherweise bereits im Herbst erste Seminare anbieten. Unser Tochterunternehmen, das ipb, bereitet diese bereits vor. Endgültige Sicherheit über die benötigten Inhalte kann es aber erst geben, nachdem der Gesetzgeber die Verordnung beschlossen hat. Wir werden unsere Mitglieder sofort informieren, sobald dies der Fall ist.
 

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