Beitrag in FAZ Einspruch: Prof. Dr. Kluth zur Weiterentwicklung des Berufsrechts der rechtlichen Betreuer/innen

14.10.2019
  • Prof. Dr. Winfried Kluth

    Prof. Dr. Winfried Kluth, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht an der Universität Halle-Wittenberg

Frankfurt/Main, 14. Oktober 2019 – In einem Beitrag in F.A.Z. Einspruch skizziert der „Kammerpapst“ Prof. Dr. Winfried Kluth seine Vorschläge zur Weiterentwicklung des Berufsrechts und der beruflichen Organisation von rechtlichen Betreuer/innen. 

Die hohe Verantwortung, die Berufsbetreuer/innen in ihrer Tätigkeit tragen, müsse mit einer entsprechend hohen Qualifikation einhergehen. Mindestanforderungen an eine Reform des Betreuungsrechts seien deshalb klare Vorgaben zur Berufsqualifikation, eine daran orientierte Zulassung, regelmäßige Fortbildungen und eine wirksame und transparente Aufsicht auf der Basis eines bundesweiten Registers. Zudem sei die Errichtung einer bundesweiten Berufskammer ein sinnvolles Instrument, um Gerichtsverwaltungen zu entlasten und Sachkunde im Bereich Weiterbildung und Interessenvertretung zu bündeln.

Weiter bemängelt Prof. Dr. Kluth, dass die Betreuung im Vergleich zur Pflege bisher ein Schattendasein in der Öffentlichkeit und in der politischen Debatte führe, obwohl über eine Million Menschen in Deutschland eine rechtliche Betreuung in Anspruch nehmen. Die Stärkung der Berufsbetreuung durch die skizzierten Vorschläge wäre ein klares Signal dafür, „ es nicht nur darum gehen kann, Familien zu entlasten und nur noch begrenzt entscheidungsfähige Menschen ordentlich zu versorgen", schreibt Prof. Dr. Kluth weiter. Das Grundgesetz ziele ebenso wie die UN-Behindertenrechtskonvention darauf ab, den Betroffenen eine so weit wie möglich eigenständige Lebensgestaltung zu ermöglichen. "Anwalt dieses Versprechens zu sein, ist die vornehmste Aufgabe des Berufsbetreuers, auch wenn das Leben für das Umfeld dadurch nicht einfacher wird", so Prof. Dr. Kluth.