„Betreuung braucht vernünftige Qualifikation“ | Berichterstatter für Betreuungsrecht Dirk Heidenblut (SPD) plädiert für Einführung gesetzlicher Qualitätskriterien

11.03.2020
  • Dr. Harald Freter, Dirk Heidenblut (SPD) und Thorsten Becker

Berlin, 11. März 2020 - Dirk Heidenblut, Berichterstatter für das Betreuungsrecht der SPD-Fraktion im Bundestag, will sich für die Festlegung gesetzlicher Qualitätskriterien in der Betreuung einsetzen: „Wir müssen zu einer guten Lösung kommen, damit Qualität in der rechtlichen Betreuung künftig jedem Klienten und jeder Klientin garantiert werden kann. Dabei ist die grundsätzliche Frage nach einer Ausbildung von zentraler Bedeutung. Sie muss geregelt werden.“

Im Gespräch mit dem Vorsitzenden des Bundesverbands der Berufsbetreuer/innen (BdB) Thorsten Becker und BdB-Geschäftsführer Dr. Harald Freter sicherte der Politiker seine Unterstützung zu. Im aktuell anstehenden Gesetzgebungsverfahren zu einer Reform des Betreuungsrechts verfolgt der BdB das Ziel, dass ein bundeseinheitliches Zulassungs- und Registrierungsverfahren auf Grundlage persönlicher und fachlicher Eignung eingeführt sowie verbindliche Qualitätskriterien für die Berufsausübung definiert werden.

Thorsten Becker: „Qualität muss bei unseren Klienten ankommen. Menschen, die aufgrund einer Behinderung oder Erkrankung Probleme haben, wichtige Entscheidungen zu treffen und ihre Rechte geltend zu machen, müssen sich darauf verlassen können, dass sie eine qualifizierte und bedarfsgerechte Unterstützung erhalten. Aktuell kann grundsätzlich jede und jeder als Berufsbetreuer/in eingesetzt werden – auch eine unqualifizierte Person. Das muss sich dringend ändern.“

Der BdB schlägt ein Hochschulstudium als Basis für die Zulassung vor. Dr. Harald Freter: „Denkbar wäre beispielsweise auch ein modulares Masterstudium. So könnten eine Juristin oder ein Sozialpädagoge entsprechende Studienmodule ergänzen, die sie für den Beruf qualifizieren. Es gibt einige Studiengänge, die sich als Grundlage eignen. In einem ersten Schritt könnte eine Positivliste von Berufs- und Hochschulabschlüssen eingeführt werden, die einen Zugang zum Betreuerberuf ermöglichen.“

Ein weiteres dringendes Anliegen des Verbands: Das Betreuungssystem soll an die Maßgaben der UN-Behindertenrechtskonvention angepasst werden.