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Bundeskabinett verabschiedet Gesetzentwurf zur Reform des Betreuungsrechts - BdB sieht zentrale Forderungen verwirklicht

24.09.2020
Betreuungsreform

Berlin, 24.09.2020 - Das Bundeskabinett hat gestern den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) vorgelegten Gesetzentwurf zur Reform des Betreuungsrechts verabschiedet. Der Entwurf stärkt Selbstbestimmung und Autonomie unterstützungsbedürftiger Menschen. Das BMJV ist davon überzeugt, mit dem Gesetzentwurf einen Beitrag zu mehr Qualität in der rechtlichen Betreuung zu leisten. Dies betonte der Parlamentarische Staatssekretär Christian Lange im Gespräch mit den BdB-Vertretern Hennes Göers und Dr. Harald Freter. Weiter ergänzte er: „Wir verstehen rechtliche Betreuung als Unterstützungsprozess, der den Menschen und seine Wünsche in den Mittelpunkt rückt.“  

Der BdB sieht damit eine zentrale Forderung verwirklicht. Dazu äußert sich der stellvertretende Vorsitzende Hennes Göers: „Dafür setzen wir uns seit Jahren ein. Aufgabe der Betreuer*innen ist es, Klient*innen darin zu unterstützen, selbstbestimmt eigene Entscheidungen zu treffen. Dies soll nun Gesetz werden. Das begrüßen wir sehr.“ Im Gesetzentwurf werde jedoch nicht dargelegt, wie der entstehende Mehraufwand vergütet werden soll. Der BdB hat errechnet, dass durch das Kennenlerngespräch zu Beginn der Betreuung und die Einbindungen der Klient*innen in den Jahresbericht in einem Betreuerbüro mit rund 60 Klientinnen und Klienten rund 220 Stunden pro Jahr anfallen werden. Hier sieht der BdB Nachbesserungsbedarf. Hennes Göers: „Wir halten diese Maßnahmen für ausgesprochen sinnvoll. Jedoch kann niemand erwarten, dass wir dafür noch mehr unbezahlte Mehrarbeit leisten.“

Auch begrüßt der Verband die Einführung eines bundesweit einheitlichen Zulassungsverfahrens auf der Grundlage persönlicher und fachlicher Eignung. Geschäftsführer Dr. Harald Freter dazu: „Damit wird der Betreuerberuf erstmals anerkannt. Ein wichtiger Schritt“. Als Fortschritt wertet der BdB, dass die Registrierung künftig eingeklagt werden kann, die Vergütung rechtssicher festgelegt wird und es keine Herabstufungen mehr geben wird. Auch soll die sogenannte Elferregel abgeschafft werden, wonach eine künftige Berufsbetreuerin oder ein künftiger Berufsbetreuer zunächst elf Klient*innen ehrenamtlich betreut, bevor sie oder er ihre/seine Leistungen in Rechnung stellen kann.

Harald Freter: „Auch wenn wir deutlich weitergehende Forderungen haben, wie ein Hochschulstudium als verbindliche Qualifikation und die Einführung einer Berufskammer, so wären doch langjährige Forderungen unseres Verbands erfüllt, sollte das Paket Gesetz werden. Dies wäre ein großer Erfolg für unsere Berufsgruppe.“ Die genauen Kriterien der Rechtsverordnung werden zwar dem BMJV überlassen bleiben, jedoch soll der BdB an deren Erarbeitung beteiligt werden.

Christian Lange betonte, dass der vorliegende Entwurf das Ergebnis eines lang verhandelten Kompromisses sei – insbesondere mit den Bundesländern. In den Diskussionsprozess habe sich der BdB konstruktiv in den verschiedenen Arbeitsgruppen eingebracht. Ziel sei es nun, das Gesetzgebungsverfahren bis zum Ende der Legislatur abzuschließen: „Wir bemühen uns um eine effektive und nachhaltige Verbesserung der rechtlichen Betreuung“, so der Staatssekretär abschließend. Hennes Göers: „Wir haben den Eindruck gewonnen, dass unsere Stellungnahme zur Betreuungsreform sehr genau ausgewertet wurde und einige wesentliche Punkte im Kabinettsentwurf berücksichtigt werden.“

Nach dem Beschluss des Bundeskabinetts beginnt nun das parlamentarische Verfahren.

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