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Betreuungsreform

Bundesrat beschließt Gesetz zur Reform

Der Bundesrat hat das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts verabschiedet. Am Freitag stimmte die Länderkammer mit großer Mehrheit für die Reform. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
26.03.2021

Durch die Reform wird die rechtliche Betreuung umfassend modernisiert und neu strukturiert. Im Zentrum steht die Autonomie unterstützungsbedürftiger Menschen. Das reformierte Betreuungsrecht ist am Selbstbestimmungsgedanken der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ausgerichtet. „Damit ist ein bedeutender Meilenstein erreicht“, sagt Thorsten Becker, Vorsitzender des Bundesverbands der Berufsbetreuer/innen (BdB): „Endlich wird die Selbstbestimmung der Klient*innen in den Mittelpunkt der Betreuung gerückt. Dafür haben wir jahrelang gekämpft.“ Dies werde enorm auf die Qualität in der rechtlichen Betreuung einzahlen, so Becker weiter. Die Unterstützung der Klient*innen bekomme Vorrang vor der Stellvertretung. „Betreuung wird nun als Prozess definiert, der Menschen darin unterstützt, autonom und selbstbestimmt Entscheidungen zu treffen. Ein großer Fortschritt“, so Becker.

Als weiteren, wichtigen Schritt für den Berufsstand wertet der BdB-Vorsitzende, dass künftig ein bundesweit einheitliches Zulassungsverfahren auf der Grundlage persönlicher und fachlicher Eignung zum Beruf führen soll. Thorsten Becker: „Nach fast 30 Jahren wird der Betreuerberuf damit erstmals anerkannt. Für Berufsbetreuer*innen bedeutet diese Anerkennung viel. Bisher waren wir lediglich ‚beruflich tätige Betreuer‘. Den Beruf des*der Betreuer*in gab es nicht.“ Die Vergütung wird außerdem rechtssicher festgelegt und Herabstufungen wird es nicht mehr geben.
 
Mit der Registrierung verbunden ist die Einführung einer fachlichen Mindestqualifikation. Die genauen Anforderungen an die Sachkunde sind noch zu entwickeln. Hierzu habe der BdB genaue Vorstellungen und werde an der entsprechenden Rechtsverordnung gern mitarbeiten, so Becker. „Uns ist wichtig, dass künftig die fachliche Qualifikation der angehenden Berufsbetreuer*innen genau geprüft wird. Rechtliche Betreuung kann nicht jede*r. Es ist ein komplexer und anspruchsvoller Beruf, der Kenntnisse auf vielen Gebieten erfordert. Die Klient*innen befinden sich in einer vulnerablen Lebenslage; sie müssen sich darauf verlassen können, dass ihre Betreuer*innen wissen, was sie tun.“
 
„Insgesamt ein gutes Gesetz“, bilanziert Thorsten Becker: „Wir begrüßen, dass der Bundesrat heute zugestimmt hat.“ Einige Punkte sieht der Verband jedoch kritisch. So ginge die Reform mit erheblichen Mehraufwänden für Berufsbetreuer*innen einher, die im Gesetzentwurf nicht berücksichtigt seien, so Thorsten Becker: „Eine zusätzliche Vergütung ist daher nicht vorgesehen. Das ist richtig schlecht. Schon jetzt können wir einige Beispiele nennen, wodurch sicher Mehrarbeit entsteht – unter anderem durch Kennenlern-Gespräche vor Beginn einer Betreuung, den Prozess der ‚Unterstützten Entscheidungsfindung‘ und viele zusätzliche Berichtspflichten, die den Klient*innen dienen und die wir ausdrücklich unterstützen. Doch muss Mehrarbeit bezahlt werden. Qualität hat nun mal ihren Preis. Mehr Selbstbestimmung und die Partizipation von Klientinnen und Klienten – beides ist absolut gewollt – dürfen nicht auf Kosten und zulasten der Berufsbetreuerinnen und -betreuer gehen.“
 
Die Mehraufwände sollen ab Inkrafttreten des Gesetzes in die Evaluierung der Betreuervergütung einfließen, die bis Ende 2024 geplant ist.