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Verlängerte Frist für Sachkundenachweis

Bundesrat beschließt „Reparaturgesetz“

Rechtliche Betreuer*innen, die ihre berufliche Tätigkeit ab dem 1. Januar 2020 aufgenommen haben oder erst nach dem 1. Januar 2023 aufnehmen wollen, erhalten mehr Zeit, um ihre Sachkunde nachzuweisen. Spätestens bis zum 30. Juni 2025 müssen sie den Sachkundenachweis erbringen.
10.06.2022
Beruf Betreuung Betreuungsreform

Die Länder haben heute im Bundesrat dem sogenannten „Reparaturgesetz“ zugestimmt, das vom Bundestag am 19. Mai beschlossen worden war. Wer seine Tätigkeit vor dem 1. Januar 2020 aufgenommen hat fällt unter den Bestandsschutz. Der Forderung des BdB, den Bestandsschutz bis zum Datum der Veröffentlichung des Gesetzes im Mai 2021 auszuweiten, wurde mit dem nun beschlossenen Reparaturgesetz nicht nachgekommen.

Für die Bundesratssitzung am 8. Juli 2022 steht die Registrierungsverordnung auf der Tagesordnung. Sie regelt die genau Ausgestaltung der Sachkunde und des Registrierungsverfahrens. Die Verordnung ist - anders als das Reparaturgesetz - zustimmungspflichtig, d.h. der Bundesrat muss zustimmen. Dem Vernehmen nach soll es noch Änderungsforderungen der Länder an die Registrierungsverordnung geben. Es bleibt also abzuwarten, ob nach dem 8. Juli Klarheit herrscht. Wir werden Sie auf unseren Kanälen weiter informieren.

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