Deutsches Recht nicht vereinbar mit UN-Behindertenrechtskonvention - BdB sieht seine Forderungen vom UN-Fachausschuss bestätigt
Der UN-Fachausschuss zur Staatenprüfung hält das deutsche Betreuungsrecht für nicht vereinbar mit der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) und spricht konkrete Forderungen aus, über deren Umsetzung die Bundesregierung bis 2019 berichten muss. Der Ausschuss, der am 17. April in Genf beriet, kommt in seiner Staatenprüfung zu dem Schluss, dass Betreuung in Deutschland in der aktuellen Form „vertretungsorientiert“ ist, was den Grundsätzen der BRK widerspricht.
Der Ausschuss fordert nun, dass alle Formen der stellvertretenden Entscheidung durch ein System der unterstützten Entscheidungsfindung zu ersetzen sind. Weiter sind professionelle Qualitätsstandards für die Mechanismen unterstützter Entscheidungsfindung zu entwickeln.
Der UN-Fachausschuss verlangt von der Bundesregierung, Betreuung zu professionalisieren. Er unterstützt damit den BdB in seiner jahrelangen Kritik an den derzeitigen Rahmenbedingungen in der deutschen Betreuungspraxis. Der BdB sieht sich zudem in seiner Forderung nach Anerkennung des Berufes „Betreuer/in“ ebenso bestätigt wie nach Aufstellung verbindlicher Qualitätsstandards für die Berufsausbildung und -ausübung. Auf Grundlage eines Berufsgesetzes und einer Kammer will der BdB die Qualität in der Betreuung künftig sichern.
Der Vorsitzende des BdB Klaus Förter-Vondey wertet die Ergebnisse des UN-Staatenberichts zum deutschen Betreuungsrecht als Erfolg für die Arbeit des Verbands: „Wir setzen uns seit Jahren inhaltlich für ein System der unterstützten Entscheidungsfindung ein und haben unsere Position dem UN-Fachausschuss vorgetragen. Offensichtlich sind unsere Argumente in die Anhörung und das Ergebnis eingeflossen. Dies ist ein guter Tag für alle Menschen in Deutschland, die die Unterstützung durch Betreuerinnen und Betreuer benötigen, um ein selbstbestimmtes Leben führen zu können.“
Nach zwölf Monaten muss Deutschland nun dem UN-Fachausschuss über Maßnahmen zur Umsetzung der Empfehlungen berichten. Der kombinierte zweite und dritte Staatenbericht ist bis zum 24. März 2019 vorgesehen.