Dr. Matthias Bartke mit dem BdB-Vorsitzenden Thorsten Becker, seinem Stellvertreter Hennes Göers und BdB-Geschäftsführer Dr. Harald Freter

Dr. Matthias Bartke (2.v.r.) mit dem BdB-Vorsitzenden Thorsten Becker (r.), seinem Stellvertreter Hennes Göers (l.) und BdB-Geschäftsführer Dr. Harald Freter

Dr. Matthias Bartke (SPD): „Sie haben in mir einen Mitstreiter"

Der Bundestagsabgeordnete unterstützt bessere Rahmenbedingungen in der rechtlichen Betreuung
12.10.2015

    „Die Praxis der rechtlichen Betreuung bedarf einer grundsätzlichen Überprüfung. Besondere Dringlichkeit hat dabei – gerade in Hinsicht auf die Betreuungsvereine – die Vergütung.″ Zu diesem Schluss kam der Berichterstatter für das Betreuungsrecht der SPD-Bundestagsfraktion Dr. Matthias Bartke im Gespräch mit Vertretern des BdB in Hamburg. An dem Treffen nahmen der Verbandsvorsitzende Thorsten Becker, Vorstandsmitglied Hennes Göers und Geschäftsführer Dr. Harald Freter teil.
    Schon heute wird es immer schwerer, qualifizierten Nachwuchs für die Berufsbetreuung zu gewinnen. Der BdB-Vorsitzende Thorsten Becker betonte: „Mehr als 1.000 BdB-Mitglieder haben die 60 überschritten und gehen in den nächsten Jahren in Rente. Doch unter den aktuellen Bedingungen bekommen wir keine geeigneten Nachfolger für sie. Dies wird zu einem Kahlschlag in der Qualität führen, wenn sich nichts ändert. Die Folgekosten werden die Gesellschaft deutlich teurer zu stehen kommen als eine Erhöhung der Stundenkontingente und -sätze jetzt.″ Dramatisch sei auch die finanzielle Lage der Betreuungsvereine, erläuterte Hennes Göers, der in Bremenhaven einen Betreuungsverein leitet: „Viele Vereine haben bereits aufgeben, viele stehen vor dem Aus. Unsere wichtige Querschnittsaufgabe – die Unterstützung und Beratung von ehrenamtlichen Betreuer/innen – ist in Gefahr. Wertvolles Knowhow geht verloren.″
    Im Koalitionsvertrag hat sich die Große Koalition die Reform des Betreuungsrechts vorgenommen. Das Bundesjustizministerium hat 2015 zwei Studien ausgeschrieben, um eine seriöse Datengrundlage zu schaffen. „Wir unterstützen diesen Weg prinzipiell und halten ihn für richtig. Doch kann ein neues Gesetz frühestens 2019 in Kraft treten. So lange halten wir wirtschaftlich nicht durch. Darum brauchen wir jetzt eine erste Verbesserung″, sagt Thorsten Becker.
    Betreuung braucht mehr Zeit und Geld, fordert der Verband. Aktuell können Berufsbetreuer/innen 3,2 Stunden pro Klient und Monat abrechnen. Der Stundensatz liegt bei 44 Euro. „Preissteigerungen und Tarifentwicklungen haben dazu geführt, dass die Vergütung schon seit langem nicht mehr auskömmlich ist″, sagt Geschäftsführer Dr. Harald Freter. Thorsten Becker ergänzt: „Auch sind die Anforderungen an Betreuung enorm gewachsen und der Verwaltungsaufwand hat dramatisch zugenommen.″ Der BdB fordert in einem ersten Schritt fünf Stunden pro Klient und Monat und einen Stundensatz von 54 Euro.