Claus Christian Claussen im Gespräch mit BdB-Geschäftsführer Dr. Harald Freter und den Landessprechern Sabine Schindler und Frank Cremer-Niehaus
Ein Registrierungsverfahren ist wichtig

Schleswig-Holsteins Justizminister Claussen empfängt BdB-Vertreter/innen

Schleswig-Holsteins Minister für Justiz, Europa und Verbraucherschutz Claus Christian Claussen (CDU) hält ein Zulassungs- und Registrierungsverfahren, wie es der Gesetzentwurf zur Reform des Betreuungsrechts vorsieht, für einen wichtigen Schritt hin zu mehr Qualität in der rechtlichen Betreuung.
31.08.2020

Im Gespräch mit Vertreter/innen des Bundesverbands der Berufsbetreuer/innen (BdB) sagte der Minister: „Wir brauchen qualifizierte Betreuung. Deshalb ist ein gerichtlich überprüfbares Zulassungs- und Registrierungsverfahren wichtig.“ Das Gespräch fand im Kieler Justizministerium statt. Den Verband vertraten BdB-Geschäftsführer Dr. Harald Freter, BdB-Landessprecherin Sabine Schindler und Frank Cremer-Neihaus, Mitglied im Landesvorstand.

Der BdB begrüßt die Einführung eines Zulassungs- und Registrierungsverfahrens auf Grundlage persönlicher und fachlicher Eignung. Zudem wird die Zulassung einklagbar sein. Die Vergütung wird zu Beginn ein für alle Mal festgelegt, es wird also keine Herabstufungen mehr geben. Außerdem wird die Zulassung nicht mehr von den Fallzahlen abhängig gemacht; die sogenannte „Elferregel“ fällt weg, wonach ein/e Berufsbetreuer/in zunächst elf Betreuungen ehrenamtlich führen muss, bevor er/sie seine/ihre Leistungen abrechnen darf. Damit werde die Profession Betreuung seit ihrem Entstehen vor fast 30 Jahren erstmals als Beruf anerkannt, so Geschäftsführer Harald Freter: „Der Gesetzentwurf erkennt an, dass Betreuung ein anspruchsvoller Beruf ist, der eine hohe fachliche und persönliche Qualifikation erfordert, und stellt sicher, dass nicht jeder/r Berufsbetreuer/in werden kann.“

Positiv wird die Anpassung des Betreuungsrechts an die Maßgaben der UN-Behindertenrechtskonvention bewertet. Die Selbstbestimmung der Klientinnen und Klienten werde dadurch signifikant gestärkt. Kritisch sieht man beim BdB die noch offene Frage, wie die erheblichen Mehraufwände vergütet werden sollen. Dazu findet sich im Gesetzentwurf keine Aussage. BdB-Landessprecherin Sabine Schindler, die ein Betreuungsbüro in Sörup führt, sagte: „Dafür muss es eine Lösung geben. Noch mehr unbezahlte Mehrarbeit können meine Kolleg/innen und ich nicht erbringen.“

Insgesamt jedoch bewertet der BdB den Gesetzentwurf positiv und sieht sich mit Schleswig-Holsteins Justizminister einig im Ziel, dass es eine möglichst gute gesetzliche Grundlage für die rechtliche Betreuung in Deutschland geben müsse. Claus Christian Claussen betonte: „Es gibt ein fundamentales Interesse der Länder, dass Berufsbetreuerinnen und -betreuer qualifiziert ihre Arbeit machen können. Wir brauchen qualifizierte Menschen, die diesen wichtigen Beruf ausüben.“ Mit dem BdB will sich der Minister, der seit Mai im Amt ist, weiterhin austauschen.

Der Verband fordert, dass der Gesetzentwurf noch in dieser Legislaturperiode von Bundestag und Bundesrat verabschiedet wird. Am 23. September wird das Kabinett über den Gesetzentwurf beschließen, anschließend beginnt das parlamentarische Verfahren.

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