Jahrhundertreform „Betreuungsrecht“ muss fortgeführt werden

10.06.2015

    BdB formuliert Positionspapier zu Staatenberichtsprüfung der Vereinten Nationen zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland

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    Das Betreuungsrecht in Deutschland muss endlich seinen vormundschaftlichen Ballast abwerfen und die Vertretungsperspektive überwinden. Dies fordert der Bundesverband der Berufsbetreuer/innen in einem Positionspapier zum Staatenprüfungsbericht der Vereinten Nationen. „Im Zentrum muss die Unterstützung der Betreuten in ihrer Rechts- und Handlungsfähigkeit nach Maßgabe der UN-Behindertenrechtskonvention stehen“, sagt der BdB-Vorsitzende Thorsten Becker. „1992 wurde mit der Einführung des Betreuungsrechts eine „Jahrhundertreform“ angestoßen. Vormundschaft und Entmündigung wurden abgeschafft zugunsten einer rehabilitativen Betreuung. Was damals begonnen wurde, muss nun vollendet werden.“

    Der UN-Fachausschuss hatte im April in seiner Staatenprüfung festgestellt, dass das deutsche Betreuungsrecht in der aktuellen Form „vertretungsorientiert“ ist, was den Grundsätzen der Behindertenrechtskonvention widerspricht. Deutschland ist nun aufgefordert, die rechtliche Betreuung in ein System der unterstützten Entscheidungsfindung zu überführen. Hierfür seien professionelle Qualitätsstandards zu entwickeln.

    Der BdB weist seit vielen Jahren auf den erheblichen Weiterentwicklungsbedarf in der Betreuung hin und begrüßt deshalb dankbar die Veränderungsimpulse der UN-BRK. Schon 2004 definierte der Verband die rechtliche Betreuung als ein ressourcenorientiertes Unterstützungsmanagement zur Förderung von Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Seither hat sich der Verband unablässig dafür eingesetzt, die „rechtliche“ Betreuung als ein selbständiges Fachgebiet der Sozialen Arbeit anzuerkennen und die Konzeption einer verwaltenden und vertretungszentrierten Betreuung zu überwinden, die den Leitideen der großen Reform von 1992 widerspricht. 

    Thorsten Becker: „Die aktuelle Betreuungspraxis und ihre Rahmenbedingungen weisen teilweise erhebliche Mängel auf, die nur durch substanzielle Veränderungen beseitigt werden können. Wir brauchen Qualitätskriterien und fachliche Standards, Zulassungskriterien zum Beruf, angemessene Stundenpauschalen für eine unterstützungszentrierte Betreuungsarbeit sowie eine angemessene Vergütung. Betreuungsvereine müssen nachhaltig ausgestattet werden, damit Ehrenamtliche qualifiziert beraten und begleitet werden können. Und wir brauchen eine unabhängige Fachaufsicht, um Qualität in der Betreuung auch in Zukunft sichern zu können.“