Justizministerin Katy Hoffmeister begrüßt Zielausrichtung des Reformprozesses

19.06.2020
  • Katy Hoffmeister, Gerd Schmitt, Thorsten Becker, Harald Freter, Birgit Gärtner

Pressemitteilung | Schwerin, den 19. Juni 2020 – Der geplante Gesetzentwurf zur Reform des Betreuungsrechts stand im Mittelpunkt eines Gesprächs, zu dem MecklenburgVorpommerns Justizministerin Katy Hoffmeister den Vorsitzenden des Bundesverbands der Berufsbetreuer/innen Thorsten Becker und BdB-Geschäftsführer Harald Freter nach Schwerin geladen hat.

Auch Staatssekretärin Birgit Gärtner und Staatssekretär a.D. Gerd Schmitt, ehemaliger Direktor des Bundesrates, nahmen teil. Dem Verband ist es ein Anliegen, dass im Wortlaut des Betreuungsrechts eine deutliche Anpassung an die UN-Behindertenrechtskonvention festgeschrieben wird. Thorsten Becker: „Unser Handeln und unsere Leitlinien basieren auf dem humanistischen Menschenbild, das auch der UN-Menschenrechtskonvention und der UN-BRK von 2006 zugrunde liegt. Im Interesse der Selbstbestimmung der Klient/innen ist es höchste Zeit, dass dies im Betreuungsrecht verankert wird.“

Die UN-BRK sieht den Vorrang der unterstützten Entscheidungsfindung vor stellvertretendem oder ersetzendem Handeln vor. Das heißt: Der Betreuer oder die Betreuerin unterstützt Klient/innen darin, im Sinne der Selbstbestimmung eigene Entscheidungen zu treffen. Ein weiterer Punkt im Entwurf ist das Zulassungs- und Registrierungsverfahren auf Grundlage der persönlichen und fachlichen Eignung der künftigen Berufsbetreuer/innen, was aus Sicht des BdB seit langem überfällig ist.

Geht es nach dem Verband, sollte ein Hochschulstudium für den Beruf qualifizieren, mindestens aber eine Liste an Ausbildungen, die für die Ausübung der Tätigkeit Grundlage sein sollten, wie etwa ein Studium der Sozialen Arbeit oder ein Jura-Studium. Harald Freter: „Berufsbetreuer wäre künftig, wer als solcher auf Grundlage seiner Qualifikationen registriert ist. Zulassung und Registrierung kämen der Anerkennung des Berufs gleich, wofür wir seit langem kämpfen.“ Die Vergütung würde künftig gleich zu Beginn der Berufstätigkeit festgelegt – ein für alle Mal – und hinge daher nicht mehr von der Zahl der Fälle ab. „So schafft man Verlässlichkeit und Kontinuität für die Berufsbetreuer/innen – und vor allem für die Klient/innen“, so Thorsten Becker.

Dazu sagte Justizministerin Katy Hoffmeister: „Der Reformprozess des Betreuungsrechts und seine bisherige Entwicklung werden in der grundsätzlichen Zielausrichtung – Qualitätssteigerung und erhöhte Selbstbestimmung – von der Landesjustizverwaltung begrüßt“. Die Ministerin kündigte an, auch auf Arbeitsebene den regelmäßigen Austausch mit den Berufsbetreuer/innen fortsetzen zu wollen.