Justizministerium sondiert mit Ländern Vergütungserhöhung

23.05.2018

    Berlin, 23.5.2018 - Das Bundesjustizministerium sondiert in Gesprächen mit den Bundesländern, welche Möglichkeiten bestünden, unter Berücksichtigung von qualitativen Aspekten die Vergütung zügig anzupassen. Dies ist Teil der Antwort auf eine Kleine Anfrage (19/1974) der FDP-Fraktion im Bundestag. Sie wollte wissen, ob die Bundesregierung plane, auf die Handlungsempfehlungen im Abschlussbericht der Studie zur "Qualität in der Betreuung" des Bundesjustizministeriums zu reagieren. Die Reaktion: Geplant sei im Nachgang zu den beiden Forschungsprojekten "Qualität in der Betreuung" und zur "Umsetzung des Erfoderlichkeitsgrundsatzes" unter besonderer Berücksichtigung des seit 2014 geltenden Gesetzes zur Stärkung der Funktion der Betreuungsbehörden ein "breit und partizipativ angelegter Diskussionsprozess". Inhalt solle sein, wie man das Betreuungsrecht ändern müsse für eine Verbesserung der Qualität und insbesondere für die Stärkung des Selbstbestimmungsrechts der Betroffenen gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention. Dies hatte Ministerialdirektorin Beate Kienemund bereits auf der BdB-Jahrestagung Anfang Mai angekündigt.

    Zur Vergütung verwies die Bundesregierung weiter auf den Koalitionsvertrag in dem man sich darauf geeinigt habe, die Finanzierung der Betreuungsvereine in Zusammenarbeit mit den Ländern zu stärken und für eine angemessene Vergütung von Berufsbetreuern und Berufsbetreuerinnen "zeitnah Sorge zu tragen". Auch ein indirekter Verweis auf die Verantwortung des Bundesrates findet sich: Er habe den Gesetzentwurf der vergangenen Legislaturperiode bislang nicht (wieder) zur Beratung aufgesetzt.