Justizministerkonferenz: BdB übergibt Resolution an Vorsitzenden Herbert Mertin | Bundesländer in der Verantwortung: Bundesrat entscheidet am 7. Juli über mehr Geld

21.06.2017

    Deidesheim, 21. Juni 2017 – Pressemitteilung: Demonstration für bessere Rahmenbedingungen in der rechtlichen Betreuung: Zu Beginn der Justizministerkonferenz im pfälzischen Deidesheim übergab Christine Rücker, Mitglied des BdB-Landesvorstands, eine Resolution an den Vorsitzenden der Konferenz, den rheinland-pfälzischen Justizminister Herbert Mertin (FDP). Darin fordert der größte Verband des Berufsstandes die sofortige Erhöhung der Betreuervergütung um 15 Prozent. So hatte es auch der Bundestag beschlossen.

    Die Sprecherin der Landesgruppe Regina Geller sagte: „Auf dem Spiel steht nicht nur die Existenz der Betreuer/innen, sondern das System Betreuung. Für eine qualitativ hochwertige Betreuung muss die Politik die passenden Rahmenbedingungen schaffen. Maßstab ist die Würde derjenigen, die Betreuung brauchen – unsere Klient/innen. Wir sichern deren Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Jetzt sind die Bundesländer am Zug!“

    Hintergrund: Am 7. Juli steht im Bundesrat die Abstimmung über ein Gesetz an, das eine Erhöhung der Stundensätze für Berufsbetreuer um 15 Prozent vorsieht. Der BdB hat gemeinsam mit allen Verbänden im Betreuungswesen an die Ministerpräsidenten appelliert, dem Gesetz zuzustimmen.

    Die Gesetzesänderung war am 18. Mai vom Bundestag beschlossen worden. Nun entscheiden die Länder, ob der Entwurf umgesetzt wird. Die Erhöhung der Vergütung für Berufsbetreuer/innen hatte die Regierung an die sogenannte „Ehegattenvertretung“ gekoppelt. Für mehr Geld für Berufsbetreuer haben alle Fraktionen gestimmt – Regierungskoalition wie Opposition.

    Grundlage war die vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) in Auftrag gegebene Studie zur Qualität in der rechtlichen Betreuung, die belegt: Nur 3,3 statt der geleisteten 4,1 Stunden der Betreuungsarbeit werden im Schnitt vergütet. Das ergibt bis zu 33 Prozent unbezahlte Arbeit. Zum Vergleich: Ein Angestellter im Öffentlichen Dienst hat ein 33 Prozent höheres Einkommen als ein selbstständiger Berufsbetreuer, ohne jedoch persönlich zu haften. Wenn das System zusammenbricht, weil erfahrene Betreuer aus wirtschaftlichen Gründen aufgeben, dann kann es teuer für die Kommunen werden.

    Die Vergütungserhöhung wäre aus Sicht des Verbandes nur ein erster Schritt. Danach steht die Debatte über die Qualität der Betreuung in Deutschland an. Nach der Bundestagswahl im Herbst wird sich der BdB mit der Politik über eine strukturelle Reform des Betreuungswesens austauschen.