MdB Friedrich Straetmanns: "Mehraufwände müssen bezahlt werden"
- Betreuungsreform
- Vergütung
Berlin/Hamburg, 19. November 2020 – „Es grenzt an Unverschämtheit, dass im Gesetzentwurf zur Reform des Betreuungsrechts offenbleibt, wie die Mehraufwände beglichen werden sollen, die auf Berufsinhaber*innen zukommen werden. Jeder Handwerker stellt mir Mehraufwände in Rechnung. Und zu Recht. Das muss auch für Berufsbetreuer*innen gelten.“ Dies sagte der Bundestagsabgeordnete Friedrich Straetmanns (Die Linke) im Gespräch mit Thorsten Becker, Vorsitzender des Bundesverbands der Berufsbetreuer/innen (BdB), und BdB-Geschäftsführer Harald Freter. Das Gespräch fand via Videokonferenz statt.
Der Rechtspolitiker gab zu bedenken, dass das Gesetz dennoch in der vorliegenden Form verabschiedet werden sollte, um diesen ersten wichtigen Abschnitt der Reform abzuschließen: „Danach wird die Arbeit an Ihren berechtigten Forderungen weiter gehen. Meine Unterstützung dafür haben Sie.“
Das sieht man beim BdB ähnlich. Den Gesetzentwurf hält der Verband für einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung, der in vielen Punkten die Zustimmung der Berufsbetreuer*innen finde. Dazu zählen die Anpassung des Betreuungsrechts an die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und die Einführung eines Zulassungs- und Registrierungsverfahrens auf Grundlage der persönlichen und fachlichen Eignung.
Thorsten Becker: „Wir argumentieren seit langem für mehr Qualität in der rechtlichen Betreuung und sehen im Gesetzentwurf viele unserer Forderungen erfüllt. Besonders begrüßen wir, dass endlich der Selbstbestimmungsgedanke der UN-BRK Einzug in die Normen der rechtlichen Betreuung hält. Das Selbstbestimmungsrecht der Klient*innen wird gestärkt, da auf unterstützendem Handeln fokussiert wird, nicht auf stellvertretendem, wie das in der Vergangenheit oft der Fall war. Aus unserer Sicht ein großer Fortschritt.“
Ein Fortschritt mit Konsequenzen: „Unter anderem soll es künftig ein Kennenlerngespräch zwischen Betreuer*in und Klient*in geben, was wir ausdrücklich begrüßen“, so Becker weiter. Auch solle die Perspektive der Klient*innen in die Berichterstattung einfließen. „Ebenfalls ein richtiger, wichtiger Schritt. Doch bleibt die Frage der erheblichen Mehraufwände, die auf uns zukommen, offen. Für unbezahlte Mehrarbeit sind wir definitiv nicht zu haben. Wer Qualität will, muss auch bereit sein, dafür zu zahlen.“
Eine zentrale Bedeutung komme daher der Evaluierung zu. Doch anders als von der Bundesregierung vorgesehen, soll das Gesetz nach dem Willen des Bundesrates nicht bereits am 1. Januar 2023 in Kraft treten, sondern erst Mitte 2023. BdB-Geschäftsführer Harald Freter: „Das hat zur Folge, dass der geplante Evaluierungszeitraum der Vergütungsregelungen deutlich verknappt wird – um rund ein halbes Jahr. Das sehen wir ausgesprochen kritisch.“
Friedrich Straetmanns bot an, die ihm zur Verfügung stehenden parlamentarischen Instrumente dafür einzusetzen, damit die Evaluation und die übrigen Forderungen des BdB nicht in Vergessenheit geraten.