Vergütungssystem

Neue Betreuungsstatistik: Abrechenbare Zeit weiter gesunken

Die kürzlich veröffentlichte Betreuungsstatistik sorgt für zusätzliche Brisanz in der Frage des Vergütungssystems. Der BdB hält eine neue Vergütungssystematik für dringend erforderlich.
11.01.2016
  • Dr. Harald Freter

Durch die kürzlich für das Jahr 2014 veröffentlichten statistischen Daten zur Betreuung erhält die Frage der Vergütung und des Vergütungssystems zusätzliche Brisanz. (Diese Daten werden alljährlich von Horst Deinert zusammengestellt, siehe www.bundesanzeiger-verlag.de/bt-prax/downloads.html#c24670 .) Auf ihrer Grundlage kann eine aktualisierte Abschätzung der durchschnittlich abgerechneten Zeit vorgenommen werden. Danach lag im Jahre 2014 die tatsächlich abgerechnete Zeit bei durchschnittlich nur noch 3,13 Stunden pro Monat und Fall.
Dr. Harald Freter, Geschäftsführer des BdB, rechnet in seinem Beitrag „Vergütung: Falsche Anreize im System“ in der im März erscheinenden Ausgabe 1/2016 der Fachzeitschrift „kompass“, vor:

Im Jahre 2014 wurden insgesamt 715.993.173,20 € aus der Staatskasse für die Vergütung beruflich tätiger Betreuer/innen nach § 4 und 5 VBVG aufgewandt.

Bei einem mittleren Stundensatz von 41,42 €  ergibt sich hieraus die Anzahl der abgerechneten Stunden von 17.286.170 im Jahr bzw. 1.440.514 Stunden im Monat.

Die Anzahl der Betreuungen lag am Ende des Jahres 2014 bei 1.306.589. Angenommen wird, dass 39,18 % davon, also 511.922 Betreuungen, beruflich geführt werden.

Im Weiteren wird davon ausgegangen, dass 90 % der Klient/innen mittellos sind, für sie also die Betreuung aus der Staatskasse bezahlt wird. Das wären dann 460.730 Klient/innen, für die die Vergütung aus der Staatskasse bezahlt wird.

1.440.514 Stunden im Monat für 460.730 Fälle führen auf eine Abschätzung von durchschnittlich 3,13 Stunden pro Monat und Fall.
 

Freter weiter in seinem „kompass“-Beitrag: „Das bedeutet, dass das Missverhältnis zwischen tatsächlich geleistetem Aufwand und abrechenbarer Zeit weiter auseinanderklafft. Insgesamt liegt dies daran, dass seit Einführung der Pauschalierung die Anforderungen an eine Betreuung stetig gewachsen sind, beispielsweise durch die zunehmenden Mitwirkungspflichten der Klient/innen im Rahmen der Sozialgesetzgebung oder im Zusammenhang mit Zwangsbehandlungen. Im Ergebnis führt die Differenz zwischen der abrechenbaren und der aufzuwendenden Zeit zu dem Fehlanreiz, im Rahmen der Betreuung die notwendigen Beziehungs-, Beratungs-, Vermittlungs- und Aushandlungsprozesse zwischen Betreuer/in und Klient/in zu reduzieren und stattdessen eher stellvertretend zu handeln. Der Vorsitzende des BGT, Peter Winterstein, hält aus diesem Grunde das Vergütungssystem nach VBVG für nicht vereinbar mit der UN-Behindertenrechtskonvention – siehe „kompass“ 1/2016, Round-Table-Gespräch). Die chronische Arbeitsüberlastung dürfte zudem zu erheblichen Qualitätseinbußen führen.“

Der BdB hält eine neue Vergütungssystematik, die den tatsächlichen Aufwand einer Betreuung widerspiegelt, für dringend erforderlich. Eine solche Systematik müsse – anders als die gegenwärtigen – Anreize zur Qualifizierung und Professionalisierung enthalten, den Aufwand anhand fachlicher Kriterien abbilden und natürlich praktikabel bleiben.

Der gesamte Beitrag von Dr. Harald Freter ist nachzulesen in der im März erscheinenden Ausgabe 1/2016 der Fachzeitschrift „kompass“.