Bundestagsabgeordneter Paul Lehrieder (CSU)

Bundestagsabgeordneter Paul Lehrieder (CSU): Zugangshürden für Berufsbetreuer*innen sollten nicht zu niedrig angesetzt werden. (c) Inga Haar

 

Betreuungsreform

MdB Paul Lehrieder (CSU): "Nicht am falschen Ende sparen"

Der Bundestagsabgeordnete Paul Lehrieder (CSU) plädiert für hohe Qualifikation von Berufsbetreuer*innen
15.12.2020

„Wir sollten darauf achten, dass im künftigen Zulassungs- und Registrierungsverfahren in erster Linie Kandidatinnen und Kandidaten mit profundem Fachwissen den Beruf ergreifen können. Man sollte nicht am falschen Ende sparen, Profis bringen zusätzliches Knowhow mit.“ Das sagte der Bundestagsabgeordnete Paul Lehrieder (CSU) im Gespräch mit Thorsten Becker, Vorsitzender des Bundesverbands der Berufsbetreuer/innen, und BdB-Geschäftsführer Dr. Harald Freter.

 
Der BdB begrüßt die Einführung des Zulassungs- und Registrierungsverfahrens auf Grundlage der persönlichen und fachlichen Eignung eines*r Kanditat*in. Damit werde der Beruf endlich als Profession anerkannt. Ein großer Fortschritt, der zu mehr Qualität in der rechtlichen Betreuung führen wird, sagte Thorsten Becker: „Vorausgesetzt, dass die Rechtsverordnung hohe Maßstäbe an die fachlichen Kriterien setzen wird. Die Sachkunde zu niedrig anzusetzen – wie es die Länder sich wünschen – ist nicht hilfreich für mehr Qualität.“
 
Harald Freter ergänzte: „Auch die Gerichte haben Interesse, mit qualifizierten Betreuerinnen und Betreuern zu arbeiten, weil die wissen, was sie tun, und so die Prozesse effizient gestalten. Das bedeutet weniger Arbeit und Stress für die Betreuungsrichter und -richterinnen sowie die Rechtspflegerinnen und -pfleger.“ Der BdB hält an dem Ziel fest, dass langfristig eine Ausbildung auf Hochschulniveau zum Beruf führen sollte.
 
Die Gesprächspartner waren sich darin einig, dass der Gesetzentwurf in seinen wesentlichen Punkten gelungen ist und einen Fortschritt für die rechtliche Betreuung in Deutschland darstellt. Insbesondere die Annäherung an den Selbstbestimmungsgedanken der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) sei von zentraler Bedeutung für die Qualität.
 
Wichtig sei, dass der Zeitplan des parlamentarischen Verfahrens eingehalten werde, damit der Entwurf noch in dieser Legislatur verabschiedet und Gesetz wird. Anschließend werde man sich um die noch strittigen oder offenen Punkte kümmern müssen. Dazu zählt auch die Frage, wie Mehraufwände vergütet werden sollen, die künftig durch Maßnahmen wie Kennenlerngespräch, Betreuungsplan, erweiterte Berichtspflichten oder Umsetzung der Unterstützten Entscheidungsfindung entstehen werden.
 
Am Mittwoch, den 16. Dezember, lädt der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages zu einer öffentlichen Anhörung über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts. Thorsten Becker wird die Stellungnahme des BdB vortragen.

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