Qualität in der Betreuung orientiert sich am Menschen - Bundesbehindertenbeauftragte Verena Bentele möchte bessere Vergütung für mehr Qualität

11.04.2017
    • v.l.n.r.: Dr. Harald Freter, Verena Bentele, Thorsten Becker

    Berlin, 11. April 2017– „Vergütung von Betreuern sollte sich an dem orientieren, was der Mensch,  für den ein Betreuer bestellt ist, braucht“, sagte die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen Verena Bentele bei einem Gespräch mit Vertretern des Bundesverbands der Berufsbetreuer/innen e.V. (BdB) Thorsten Becker (Vorstand) und Dr. Harald Freter (Geschäftsführer).

    Dazu sagte Thorsten Becker, Vorsitzender des BdB: „Zwölf Jahre lang ist nichts passiert, aber die Aufgaben für Berufsbetreuer/innen sind komplexer geworden. Die Vergütung ist weder angemessen noch auskömmlich. Schon gar nicht erkennt sie den gesellschaftlichen Wert an, den Berufsbetreuer erbringen. Die von der Großen Koalition in der Gesetzesinitiative geplanten 15 Prozent Erhöhung verschaffen kurzfristig Luft, um in Ruhe über Qualität und Reformen zu sprechen.“

    „Bessere Vergütung dient der Qualität. Dafür wollen wir Überzeugungsarbeit leisten“, sagte Verena Bentele. Es müsse dafür gesorgt werden, dass die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention eingehalten werden. Wichtig sei es, stellvertretendes Handeln durch eine unterstützte Entscheidungsfindung zu ersetzen.

    Für Kontakte mit Klienten braucht es Zeit, um diese in ein selbstbestimmtes Handeln zu führen. Zeit wiederum kostet Geld. BdB-Geschäftsführer Dr. Harald Freter: „Mitglieder müssen wegen schlechter finanzieller Bedingungen den Beruf aufgeben. Das hängt unmittelbar mit der Vergütungsfrage zusammen.“ Dazu ergänzte Thorsten Becker: „Seit 2002 führen wir die Diskussion über Qualität. In der Studie des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zu „Qualität in der Betreuung“ findet sich das Thema wieder. Es geht uns immer um die Selbstbestimmung der Einzelnen.“

    „Zum Schutz der Menschen mit Behinderungen sollte es Schlichtungsverfahren geben“, sagte Verena Bentele. Der BdB schlägt solche Verfahren im Rahmen einer Kammer vor. Innerhalb einer Kammer können Standards entwickelt werden, sie registriert, wer als Berufsbetreuer/in zugelassen wird, und sie kann bei Verstößen auch sanktionieren und ein Berufsverbot aussprechen. Die Leitlinien müssen UN-BRK konform sein.