Rechte der Betreuten stärken | Bundestagsabgeordneter Paul Lehrieder (CDU/CSU) will Reform unterstützen

06.07.2020
  • Hennes Göers, Gerd Schmitt, Paul Lehrieder und Dr. Harald Freter

Pressemitteilung | Berlin/Hamburg, den 6. Juli 2020 – Der CSU-Bundestagsabgeordnete Paul Lehrieder hält es im Interesse der Rechte von betreuten Menschen für geboten, dass das Gesetz zur „Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts“ noch in dieser Legislatur in Kraft tritt.

Im Gespräch mit Vertretern des Bundesverbands der Berufsbetreuer/innen (BdB) sagte er: „Besonders für die Klientinnen und Klienten ist es wichtig, dass wir zügig zu einem Gesetz kommen, das ihr Selbstbestimmungsrecht deutlich stärkt.“ An dem Gespräch im Deutschen Bundestag nahmen der stellvertretende Vorsitzende des BdB Hennes Göers teil, BdBGeschäftsführer Dr. Harald Freter und Gerd Schmitt, ehemaliger Direktor des Bundesrates.

Wichtig ist Paul Lehrieder, dass im Gesetzentwurf die Selbstbestimmung der Klientinnen und Klienten stärker in den Fokus gerückt ist. Im Entwurf wird die rechtliche Betreuung an den Maßgaben der UN-Behindertenrechtskonvention ausgerichtet und Unterstützung vor Rechtsvertretung gestellt: „Der Grat zwischen Stellvertretung und Selbstbestimmung kann sehr schmal sein“, so Lehrieder. Der Sorge des Politikers, das Ehrenamt könne in den Hintergrund rücken und die Betreuung durch Familien geschwächt werden, begegnete Hennes Göers, der den Betreuungsverein Bremerhaven führt, mit dem Argument: „Berufliche Betreuung ersetzt nicht die ehrenamtliche Betreuung. Die familiäre Betreuung wird nicht ‚gefährdet‘. Denn Betreuungsvereine unterstützen und stärken das Ehrenamt, indem sie wichtige Querschnittarbeit leisten und den Ehrenamtlichen Profis an die Seite stellen. Das ist unsere zentrale Aufgabe. Sie wird in Zukunft noch anspruchsvoller. Die Finanzierung der Vereine muss daher gewährleistet werden.“

Die Finanzierung der Mehraufwände, die für Berufsbetreuer/innen entstehen, ist ebenfalls offen. Harald Freter: „Der Gesetzentwurf sieht wichtige und richtige Maßnahmen vor, wie etwa ein obligatorisches Kennenlerngespräch oder die Einbindung der Klient/innen in den Jahresbericht. Jedoch wird nicht beschrieben, wie diese Aufwände vergütet werden.“

Ein zentraler Punkt des Austauschs war der Zugang zum Beruf. Der Gesetzesentwurf sieht ein Zulassungs- und Registrierungsverfahren auf Grundlage persönlicher und fachlicher Eignung vor. Erstmals werden fachliche Kriterien definiert. Harald Freter: „Das ist ein großer Fortschritt. Denn momentan gibt es den Beruf nicht, sondern lediglich die beruflich ausgeübte Betreuung. Das Registrierungsverfahren wäre die Anerkennung der Profession.“

Der BdB machte und macht sich stark für eine akademische Ausbildung als Zugangsvoraussetzung, die der Gesetzentwurf jedoch nicht vorsieht. Hennes Göers: „Wir halten das Zulassungs- und Registrierungsverfahren für einen Schritt in die richtige Richtung. Jedoch hätten wir uns mehr gewünscht, weil wir seit langem dafür eintreten, dass Berufsbetreuersein eine Ausbildung voraussetzt, die auf akademischer Ebene organisiert sein sollte. Dafür haben wir bereits vor Jahren ein Kurrikulum entwickelt.“ Das Gespräch soll zeitnah fortgesetzt werden.