Reform des Betreuungsrechts noch in dieser Legislatur - B

29.06.2020
  • Dr. Harald Freter, Guido Wolf, Thorsten Becker. Hinten: Gerd Schmitt und das Team des Ministeriums

Pressemitteilung | Stuttgart/Hamburg, den 29. Juni 2020 – „Der Diskussionsprozess ‚Selbstbestimmung und Qualität im Betreuungsrecht‘ wurde mit großem Engagement und einer breiten interdisziplinären Beteiligung geführt. Die Ergebnisse sind gut, sie müssen jetzt zügig weitergetragen und umgesetzt werden. Ziel sollte es sein, das Gesetzesvorhaben zur Reform des Betreuungsrechts noch in dieser Legislaturperiode abzuschließen,“ dies sagte der baden-württembergische Minister der Justiz und für Europa Guido Wolf im Gespräch mit dem Vorsitzenden des Bundesverbands der Berufsbetreuer/innen Thorsten Becker, BdBGeschäftsführer Harald Freter sowie Gerd Schmitt, ehemaliger Direktor des Bundesrates.

Der Gesetzesentwurf ist am 23. Juni 2020 zur Stellungnahme den Ländern und Verbänden zugeleitet worden. Der BdB-Vorsitzende Thorsten Becker begrüßt, dass der Entwurf die rechtliche Betreuung deutlich näher an die UN-Behindertenrechtskonvention bringt, als das bisher der Fall war. „Damit würde die Selbstbestimmung der Betreuten gestärkt, wofür wir uns lange eingesetzt haben“, so Becker. Auch die geplante Einführung eines Zulassungsund Registrierungsverfahrens für Berufsbetreuer aufgrund persönlicher und fachlicher Eignung wertet Becker als Fortschritt und als einen „wichtigen Schritt in Richtung der Professionalisierung“.

Ein Hochschulstudium, wie es der Verband fordert, ist im Gesetzesentwurf nicht vorgesehen. Thorsten Becker: „Wir bleiben dennoch bei unserer Forderung und werden sie weiter verfolgen. Ein Hochschulstudium lässt sich aktuell zwar nicht durchsetzen, jedoch sehen wir in dieser Ausbildung ein wichtiges Modul, um die Qualität unserer Arbeit für die Klient/innen nachhaltig zu steigern.“ Vor Berufsbeginn sollen die künftigen Berufsbetreuer/innen in der Vergütung verlässlich eingestuft werden. Rückstufungen, wie sie aktuell vorkommen, wären damit Vergangenheit.Auch soll die sogenannte Elferregel entfallen, wonach ein/e künftige/r Berufsbetreuer/in zunächst elf Fälle ehrenamtlich führt, bevor er/sie ab dem zwölften Klienten seine/ihre Leistung abrechnen kann.

Thorsten Beckers Fazit: „Obwohl im Gesetzesvorhaben nicht alle Punkte erfüllt werden, die uns sehr am Herzen liegen, so wird die Reform die rechtliche Betreuung in Deutschland einen deutlichen Schritt nach vorn bringen – wenn die Eckpunkte, so wie erwartet, von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. Wir rechnen fest damit, dass der Entwurf noch in dieser Legislatur Gesetz wird.“