Zulassung auf Grundlage fachlicher und persönlicher Eignung

Schleswig-Holsteins Justizministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack will Reformprozess voranbringen

Ein Zulassungsverfahren auf der Grundlage von fachlicher und persönlicher Eignung soll künftig den Zugang zum Beruf regeln. Dafür macht sich Dr. Sabine Sütterlin-Waack stark, Schleswig-Holsteins Ministerin für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung.
14.11.2019

„Alle Beteiligten sind sich einig, dass ein Zulassungsverfahren eingeführt werden soll. Die Details müssen noch besprochen und festgelegt werden“, sagte die Ministerin anlässlich eines Treffens mit Vertreter/innen des Bundesverbands der Berufsbetreuer/innen (BdB).

An dem Gespräch im Justizministerium in Kiel nahm auch der für das Betreuungsrecht zuständige Referent Dr. Philipp Kersting teil. Den BdB vertraten Sabine Schindler, Sprecherin der Landesgruppe, Frank Cremer-Neihaus, Finanzverantwortlicher im Landesvorstand, und Dr. Harald Freter, Bundesgeschäftsführer des Verbands. Der Reformprozess des Systems Betreuung stand im Mittelpunkt des Gesprächs. Der BdB fordert seit Jahren eine Mindestqualifikation für Berufsbetreuer/innen, ein bundeseinheitliches, geregeltes Zulassungsverfahren, Qualitätskontrollen durch eine Kammer sowie die Anerkennung des Berufs.

Konsens mit Ministerin Sütterlin-Waack bestand in weiteren Punkten, für die der BdB seit Jahren plädiert. So befürwortet die Ministerin die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, sollte ein/e Bewerber/in nicht zugelassen werden. Auch soll die Vergütung von Beginn an festgesetzt werden. Herabstufungen von einer höheren in eine niedrigere Vergütungsgruppe soll es nicht mehr geben. Darunter haben in den letzten Jahren bundesweit zahlreiche Berufsbetreuer/innen gelitten. Dr. Sütterlin-Waack engagiert sich außerdem dafür, klarzustellen, dass die Berufsmäßigkeit der Betreuung nicht von der Anzahl der geführten Betreuungen abhängig ist. In einigen Bundesländern müssen künftige Berufsbetreuer zunächst zehn Betreuungen ehrenamtlich führen, bevor sie ab der elften Betreuung ihre Leistungen abrechnen können. Diese sogenannte „Elferregel“ soll es dann nicht mehr geben.

Bei der Herbstkonferenz der Justizministerkonferenz am 7. November in Berlin schlug Sütterlin-Waack vor, Paragraf 53 der Zivilprozessordnung zu ändern. Aktuell werden Betreuungsklienten automatisch prozessunfähig, wenn sie vor Gericht von einem Betreuer vertreten werden. „Diese Praxis widerspricht eklatant dem Selbstbestimmungsrecht rechtlich betreuter Menschen und gehört daher dringend abgeschafft,“ sagte Sütterlin-Waack, die aktuell der Justizministerkonferenz vorsteht.

BdB Geschäftsführer Harald Freter bilanzierte: „Wir haben zwar weitergehende Forderungen, sehen jedoch mit den heute diskutierten Punkten langjährige Forderungen unseres Verbands erfüllt. Mit ihrer Umsetzung würden substanzielle Fortschritte erzielt.“ Die Einrichtung eines Zulassungs- und Registrierungsverfahrens käme aus Sicht des BdB der Anerkennung des Berufes gleich.