Stellungnahme zum zweiten und dritten Staatenbericht der

13.02.2020
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    Hamburg, 13.02.2020 - Der BdB hat ausführlich zum zweiten und dritten Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zur UN-Behindertenrechtskontion Stellung genommen. Im Staatenbericht informiert die Bundesregierung über die wichtigsten Entwicklungen im Bereich der Inklusion.

    Der aktuelle Bericht beantwortet insgesamt sechsunddreißig Fragen des Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Diese orientieren sich an den einzelnen Artikeln der Konvention. Die Stellungnahme des BdB bezieht sich vor allem auf die betreuungsrelevanten Fragen des Staatenberichts. Aus Sicht des Verbandes bleibt der Bericht in dieser Hinsicht in weiten Teilen enttäuschend und wenig ambitioniert.

    Kontroverse Themen wie "ersetzende Entscheidung", der "Einwilligungsvorbehalt" oder die infrastrukturellen Rahmenbedingungen der Berufsausübung, die bereits im letzten Staatenbericht vom UN-Fachausschuss kritisiert wurden, werden nur in Kürze abgehandelt. Der BdB bezieht hier besonders umfassend Stellung, vor allem zu wesentlichen menschenrechtlichen Fragestellungen wie Problemen bei betreuungsrechtlichen Zwangsmaßnahmen.

    Es bleibt abzuwarten, welche Kritikpunkte im Zuge der aktuellen Betreuungsrechtsreform berücksichtigt werden. Aktuell arbeitet das zivilgesellschaftliche Bündnis an einem Parallelbericht zur UN-BRK, an dem auch der BdB mitwirkt. Fertiggestellt und dem UN-Ausschuss zur Verfügung gestellt werden soll der Bericht im Februar 2022.