Verfassungsgericht: Fixierungen nur mit Richter
Wenn Ärzte Patienten in Psychiatrien länger als eine halbe Stunde fixieren wollen, brauchen sie künftig einen richterlichen Beschluss. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat damit heute seine Entscheidung gefällt. Verfassungsbeschwerde hatten zwei Personen eingelegt, die ihr Grundrecht auf Freiheit der Person verletzt sahen.