„Wir wollen, dass Betreuung funktioniert!“ | NRW Justizmi

11.03.2020
  • Dr. Harald Freter, Peter Biesenbach (CDU) und Hennes Göers

Düsseldorf, 11. März 2020 - „Im Interesse der Justiz und der betreuten Menschen sollte es möglichst bald zu einer Entscheidung kommen. Wir wollen, dass Betreuung funktioniert. Diejenigen, die sie benötigen, sollen eine gute Betreuung bekommen können.“ Dies sagte Nordrhein-Westfalens Justizminister Peter Biesenbach im Gespräch mit Vertretern des Bundesverbands der Berufsbetreuer/innen (BdB). Thema war das aktuell anstehende Gesetzgebungsverfahren zu einer Reform des Betreuungsrechts.

Am Treffen im Justizministerium nahmen auf Seiten des BdB der stellvertretende Vorsitzende Hennes Göers und Geschäftsführer Dr. Harald Freter teil. Hennes Göers stellte die Position des BdB hinsichtlich der persönlichen und fachlichen Eingangskriterien für die Zulassung zum Beruf dar, um Qualität in der Betreuung in Zukunft sicher zu stellen: „Diese Kriterien müssen bundesweit gelten. Basis sollte nach Möglichkeit ein Hochschulstudium sein.“ Dr. Harald Freter ergänzte: „Wir halten fachliche Zugangskriterien für zwingend erforderlich. Es sollte als Erstes eine Positivliste von Berufs- und Hochschulabschlüssen eingeführt werden, die einen Zugang zum Betreuerberuf ermöglichen.“

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) will die Reform des Betreuungsrechts noch in dieser Legislaturperiode auf den parlamentarischen Weg bringen. Geht es nach den Plänen des Ministeriums, soll der Referentenentwurf im Sommer 2020 ins Kabinett eingebracht werden. Den Referentenentwurf wolle man zunächst abwarten und dann dazu Stellung nehmen, sagte Justizminister Peter Biesenbach abschließend. Er strebe eine gemeinsame Linie zumindest mit den CDU-geführten Bundesländern an.