Compliance beschreibt im rechtlichen Bereich die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen sowie interner Richtlinien durch Unternehmen oder Verbände und ihre Mitarbeiter*innen.
Compliance-Richtlinien sind gesetzlich nicht vorgeschrieben. Allerdings sind diese sinnvoll, da sie die grundlegenden Regeln (einzuhaltenden Gesetze und Vorschriften sowie interne Bestimmungen -z.B. Satzung-) darstellen und damit einen Leitfaden für rechtmäßiges und redliches Handeln bieten sowie u.a. Verstößen gegen gesetzliche Bestimmungen vorbeugen.
Die BdB-Compliance-Richtlinie gilt für den Verband, seine Organe sowie die für den Verband ehrenamtlich und hauptberuflich tätigen Personen. Sie entfaltet keine Wirkung für und gegen die Mitglieder.
Die Einrichtung der Compliance-Kommission war sinnvoll, um eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Compliance-Richtlinie zu gewährleisten. Darüber hinaus wird dadurch die Bedeutung von Compliance für das Arbeiten innerhalb des Verbandes betont. Eine Kommission bietet ferner eine Möglichkeit für mitgliedschaftliches Engagement.
Mitglieder
Ralf Radzuweit
- Harald Kalteier