Compliance-Kommission

Die BdB-Compliance-Kommission entwickelt Zielvorgaben, setzt sich mit typischen Themen der Compliance auseinander und hat eine beratende Funktion.

Compliance beschreibt im rechtlichen Bereich die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen sowie interner Richtlinien durch Unternehmen oder Verbände und ihre Mitarbeiter*innen. 

Compliance-Richtlinien sind gesetzlich nicht vorgeschrieben. Allerdings sind diese sinnvoll, da sie die grundlegenden Regeln (einzuhaltenden Gesetze und Vorschriften sowie interne Bestimmungen -z.B. Satzung-) darstellen und damit einen Leitfaden für rechtmäßiges und redliches Handeln bieten sowie u.a. Verstößen gegen gesetzliche Bestimmungen vorbeugen.

Die  BdB-Compliance-Richtlinie gilt für den Verband, seine Organe sowie die für den Verband ehrenamtlich und hauptberuflich tätigen Personen. Sie entfaltet keine Wirkung für und gegen die Mitglieder.

Compliance-Kommission

Die Einrichtung der Compliance-Kommission war sinnvoll, um eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Compliance-Richtlinie zu gewährleisten. Darüber hinaus wird dadurch die Bedeutung von Compliance für das Arbeiten innerhalb des Verbandes betont. Eine Kommission bietet ferner eine Möglichkeit für mitgliedschaftliches Engagement.

Mitglieder

  • Ralf Radzuweit

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    Martin Hamm
  • Harald Kalteier