Gesetzentwurf zur Reform des Betreuungsrechts
- Betreuungsreform
- Recht
Insbesondere die Anpassung des Betreuungsrechts an die Maßgaben der UN-Behindertenrechtskonvention begrüßt der Verband ausdrücklich. Unterstützte Entscheidungsfindung wird im Entwurf ausdrücklich vor die Rechtsvertretung gestellt: „Dafür setzen wir uns seit Jahren ein. Aufgabe der Betreuer/innen ist es, ihre Klient/innen darin zu unterstützen, selbstbestimmt eigene Entscheidungen zu treffen“, so BdB-Vorsitzender Thorsten Becker. Der dadruch entstehende Mehraufwand für Berufsbetreuer/innen müsse allerdings vergütet werden. Positiv bewertet der Verband, dass der Gesetzentwurf die Einführung eines Zulassungs- und Registrierungsverfahrens auf Grundlage persönlicher und fachlicher Eignung vorsieht. Langfristig müsse aber ein Fachstudium als Voraussetzung für den Beruf festgelegt werden.