Stellungnahme zum Reha- und Intensivpflegestärkungsgesetz (RISG)
Er lehnt allerdings entschieden ab, dass die Versorgung Betroffener künftig vorrangig in stationären Pflegeheimen oder in spezialisierten Intensivpflege-Wohneinheiten erfolgen soll, wie im Entwurf vorgesehen. Häuslich Intensivpflege soll nach Vorstellungen des BMG nur noch in Ausnahmefällen möglich sein soll, etwa bei minderjährigen Betroffenen. Aus Sicht des BdB verstößt das Gesetz in zentralen Punkten gegen das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen sowie gegen die UN-Behindertenrechtskonvention. Der Verbandsvorsitzende Thorsten Becker begründet: „Wir sehen hier, dass behinderte Menschen massiv diskriminiert und langjährige behindertenpolitische Errungenschaften mit ihren teilhabe- und ressourcenorientierten Ansätzen missachtet werden.“ Laut Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention sollen "Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt die Möglichkeit haben , ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben, und nicht verpflichtet werden, in besonderen Wohnformen zu leben", so heißt es in der Stellungnahme weiter.