Stellungnahme

Stellungnahme zum Reha- und Intensivpflegestärkungsgesetz (RISG)

Oktober 2019 – Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) will die Versorgung von Patienten, die künstlich beatmet werden, verbessern. Dazu hat das Ministerium einen entsprechenden Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung von Rehabilitation und intensivpflegerischer Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (kurz: RISG) vorgelegt. Dieser befindet sich derzeit in Abstimmung mit Ländern, Verbänden und den beteiligten Ressorts. Das mit dem Entwurf verfolgte Ziel, Intensivpflegebedürftigen eine qualitätsgesicherte und wirtschaftliche Versorgung nach aktuellem medizinischem und pflegerischem Standard zu gewährleisten und Missbrauchsmöglichkeiten zu reduzieren, begrüßt der BdB in seiner Stellungnahme.

    Er lehnt allerdings entschieden ab, dass die Versorgung Betroffener künftig vorrangig in stationären Pflegeheimen oder in spezialisierten Intensivpflege-Wohneinheiten erfolgen soll, wie im Entwurf vorgesehen. Häuslich Intensivpflege soll nach Vorstellungen des BMG nur noch in Ausnahmefällen möglich sein soll, etwa bei minderjährigen Betroffenen. Aus Sicht des BdB verstößt das Gesetz in zentralen Punkten gegen das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen sowie gegen die UN-Behindertenrechtskonvention. Der Verbandsvorsitzende Thorsten Becker begründet: „Wir sehen hier, dass behinderte Menschen massiv diskriminiert und langjährige behindertenpolitische Errungenschaften mit ihren teilhabe- und ressourcenorientierten Ansätzen missachtet werden.“ Laut Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention sollen "Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt die Möglichkeit haben , ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben, und nicht verpflichtet werden, in besonderen Wohnformen zu leben", so heißt es in der Stellungnahme weiter.