Stellungnahme

Zum Eckpunktepapier des BMJV zur Reform des Vormundschaftsrechts

Dezember 2015 - Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat auf seiner Internetseite Eckpunkte für eine weitere Reform des Vormundschaftsrechts veröffentlicht. Da im Betreuungsrecht (in § 1908i BGB) auf eine sinngemäße Anwendung vieler Vorschriften des Vormundschaftsrechts verwiesen wird, wird eine solche Reform auch Bedeutung für die Betreuungsarbeit haben.

    Im Bereich der Vormundschaften sollen die bisherige Überbetonung der Vermögenssorge zurückgenommen und die Verantwortung des Vormunds für die Erziehung stärker hervorgehoben werden. Daneben sollen die Vorschriften zur Vermögenssorge modernisiert und den heutigen Verhältnissen angepasst werden. Grundsätzlich ist dieses Vorhaben zu begrüßen, es gibt aber auch etliche kritische Anmerkungen.