Stellungnahme

Zur Verfassungsbeschwerde | Aktenzeichen. 1 BvR 413/20

Hamburg, 18. Januar 2021 - Der Bundesverband der Berufsbetreuer/innen (BdB) nimmt Stellung zum aktuellen Verfahren des Bundesverfassungsgerichtes (1 BvR 413/20). Die Beschwerdeführerin wurde gegen ihren eigenen Willen und auch gegen den Willen ihrer Tochter aus dem Betreueramt entlassen. Nach Ansicht des BdB sollte jede Phase der Betreuung stets darauf ausgerichtet sein, dass der Wille und die Präferenzen der betreffenden Personen geachtet werden.