Susanne Weber-Käßer, Anja Pfeifer
Was ist eigentlich Behinderung? Wer ist behindert? Die UN-Behindertenrechtskonvention und deren Umsetzung in das deutsche Recht hat den Begriff der Behinderung grundlegend weiterentwickelt. Behinderung ist nicht mehr die Eigenschaft oder ein Defizit einer Person. Wir betrachten jetzt eine gesundheitliche Beeinträchtigung unserer Klienten*innen im Zusammenspiel mit Kontextfaktoren sowie den Interessen und Wünschen der betroffenen Klienten*innen.
Was heißt das für uns rechtliche Betreuer*innen? Wenn wir Behinderung als Teilhabeeinschränkung begreifen, stellt sich die Frage wie eine Teilhabe dieser Person und damit unserer Klienten*innen erreicht und gesichert werden kann.
Der Reha-Prozess durchläuft mehrere Schritte. Die Bedarfserkennung zur Bedarfsermittlung und der Feststellung des Bedarfs mündet in die Teilhabeplanung. Der Teilhabeplan muss durchgeführt und der Erfolg des Reha-Prozesses gesichert werden. Selbstverständlich werden die Klienten*innen an diesem Reha-Prozess beteiligt
Nur, wie ist der Beitrag der gesetzlichen Betreuer*innen, wie unterstützen wir unsere Klienten*innen? Sind wir vorrangiger oder alleinige*r Ansprechpartner*in im Verfahren, wirken wir im Hintergrund und steuern und kontrollieren den Rehabilitationsprozess? Wie unterstützen wir die Klienten*innen bei der Entscheidungsfindung?
Es wird vorgestellt der Ablauf des Gesamtplanverfahrens. Die Rolle der Teilhabeberechtigten im Verfahren wird beleuchtet, die Auswirkungen auf das Verhältnis der Betreuer*innen zu den Klient*innen wird präzisiert und die unterschiedlichen Unterstützungsmöglichkeiten aufgezeigt.
Ziel der Veranstaltung ist ein Gewinn an Handlungsfähigkeit. Die Arbeitsgruppe soll zur Reflektion des eigenen Handelns als Betreuer*in anregen und die Bedeutung der Kommunikation mit den Klienten*innen für die Umsetzung der unterstützten Entscheidungsfindung verdeutlichen.
Die aktive Mitarbeit, das Einbringen von Beispielen und Fällen aus der Praxis der an der Arbeitsgruppe Teilnehmenden ist erwünscht. Die Arbeitsgruppe soll die Möglichkeit bieten, zu den oben skizzierten Fragestellungen miteinander ins Gespräch zu kommen. Den Fokus der Arbeitsgruppe bilden der interaktive Austausch und der praktische Bezug.