Betreuungsreform 2023 - Alles neu, alles gut?

BdB-Jahrestagung 2022

Unter dem Motto „Betreuungsreform 2023 - Alles neu, alles gut?" diskutierten Betreuer*innen und weitere Expert*innen aus ganz Deutschland auf der BdB-Jahrestagung vom 28. bis 29. April 2022 in Leipzig aktuelle fachliche Fragen.

    Dokumentation und Fotos auf meinBdB

    Präsentationen und weitere Unterlagen aus Vorträgen und Arbeitsgruppen der Tagung finden Sie gesammelt im Mitgliederportal "meinBdB" in der Gruppe "Jahrestagung".

    www.meinbdb.de

    Impressionen von Jahrestagung und Delegiertenversammlung

    Unser Film zur Jahrestagung 2022

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    Leipzig/Hamburg, 12. Mai 2022 - Austausch, Diskussionen, Networking, Arbeitsgruppen: Rund 250 Betreuer*innen aus ganz Deutschland trafen sich am 28. und 29. April 2022 in Leipzig zur BdB-Jahrestagung. Unter dem Motto "Betreuungsreform 2023: Alles neu, alles gut?" stand die Reform des Betreuungsrechts im Mittelpunkt. Tolle Eindrücke, die wichtigsten Themen und knackige Statements haben wir Ihnen in unserem Tagungsfilm zusammengefasst.

     Wir freuen uns aufs Wiedersehen vom 04. bis 06. Mai 2023 in Potsdam!

    „Alles neu, alles gut?“ – Interview mit BdB-Vorsitzendem Thorsten Becker zur Reform 2023

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    Leipzig/Hamburg, 12. Mai 2022 - Am ersten Veranstaltungstag stand der BdB-Vorsitzende Thorsten Becker eine Stunde lang den Mitgliedern und Moderatorin Anne Heitmann Rede und Antwort zur Reform und den damit verbundenen Pflichten, die auf Berufsbezreuer*innen zukommen. Das ganze Interview mit Thorsten Becker können Sie sich hier anschauen.

    BdB-Jahrestagung 2022

    Betreuungsreform 2023 - Alles neu, alles gut?

    Tagungsprogramm

     09:45 Stadtrundgang

    (Treffpunkt Lobby des pentahotels)

    10:00 Begrüßungsveranstaltung für Neumitglieder
    12:30 Mittagessen
    14:00 Tagungseröffnung und Grußworte

    Katja Meier (Bündnis 90/Die Grünen), Sächsische Staatsministerin der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung

    Benjamin Strasser (FDP), Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz

    14:30 Vortrag: Rechtliche Betreuung als elementares Recht auf Selbstbestimmung und Teilhabe?

    Ulla Schmidt, Bundesministerin a.D., Bundesvorsitzende der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.

    15:15 Interview und Diskussion zum Vortrag
    15:30 Kaffeepause
    16:00 Interview mit dem BdB-Vorsitzenden Betreuungsreform 2023: Alles neu, alles gut?

    Thorsten Becker im Interview mit Anne Heitmann

    17:00 Fach- und politische Podiumsdiskussion Betreuungsreform 2023: Mehr Qualität und Anerken­nung durch Sachkundenachweis und Registrierungs­verfahren?

    Ulla Schmidt, Holger Marx, Luiza Licina-Bode (SPD), Wilfried Oellers (CDU/CSU), Awet Tesfaiesus (Bündnis 90/Die Grünen), Katrin Helling-Plahr (FDP), Thorsten Becker

    18:15 Abendessen
    20:00 Kabarettabend Peter Vollmer

    „Es lockt das Weib, doch bockt der Leib!“

     

    09:00 Arbeitsgruppen

    Teilnehmende können sich entweder für eine Intensivarbeitsgrup­pe oder zwei Kurzarbeitsgruppen entscheiden.

    A) Intensivarbeitsgruppen

    von 9:00 Uhr bis 12:00, mit Kaffeepause von ca. 10:15-10:45 Uhr

    • AG 1: Unterstützte Entscheidungsfindung – Personzentrierter Ansatz

                Eberhard Kühn, Mandy Catic

    • AG 2: Die ersten Betreuungen führen: Tipps und Tricks für Berufsanfänger*innen

                Lydia Rensen, Sven Eichner

    • AG 3: Bundesteilhabegesetz: Schwerpunkt Einbindung von Berufsbetreuer*innen in das Gesamtplanverfahren

                Susanne Weber-Käßer, Anja Pfeifer

     

    B) Kurzarbeitsgruppen

    Die Kurzarbeitsgruppen finden einmal in der Zeit von 9:00 bis ca. 10:15 Uhr statt und werden nach einer Kaffeepause (10:15 -10:45 Uhr) inhaltlich wiederholt. So können die Teilnehmenden an zwei Arbeitsgruppen teilnehmen.

    • AG 4: Betreuungsreform 2023: Was ändert sich für Berufsbetreuer*innen?

                Kay Lütgens, Horst Deinert, Peter Berger

    • AG 5: Wunschbefolgung im Rahmen des neuen Betreuungsrechts

                Andrea Schwin-Haumesser, Dirk Brakenhoff

    • AG 6: Vorbereitung der Betreuungsvereine auf die Umsetzung der Reform des Betreuungsrechts

                Hennes Göers, Martin Kristen

    • AG 7: Triadische Gespräche in der rechtlichen Betreuung am Beispiel der Gesundheitsversorgung: Herausforde­rungen für eine Unterstützte Entscheidungsfindung

                Dr. Ortrun Kliche, Sabine Schindler

    • AG 8: Möglichkeiten der digitalen Kommunikation über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) und das elektronische Bürger- und Organisations­postfach (eBO)

                 Frank Lackmann,  Tom Arenski

    12:00 Verabschiedung im Plenum
    12:30 Mittagessen
    14:30 Delegiertenversammlung
    16:00 Kaffeepause
    16:30 Fortsetzung Delegiertenversammlung
    18:00 Abendessen für alle Delegierten

    Weitere Informationen als Download

    Exposés zu Arbeitsgruppen und Foren

    Eberhard Kühn, Mandy Catic

    Im neuen Betreuungsrecht ist die Methode der Unterstützten Entscheidungsfindung fest verankert. Dies soll zu mehr Selbstbestimmung und Teilhabe der Klient*innen führen und für Betreuer*innen verpflichtend werden.

    Doch wie können Betreuer*innen diese Methode anwenden?

    Der personzentrierte Ansatz nach Carl R. Rogers ist seit Langem eine anerkannte Theorie und u.a. eine Grundlage vieler Coachings und Fortbildungen in allen Bereichen, in denen mit Menschen professionell kommuniziert wird. Der Ansatz geht davon aus, dass jeder Mensch die Fähigkeit besitzt und der Tendenz folgt, sich konstruktiv und zum für ihn Positiven zu entwickeln, um selbstverantwortlich seine Probleme zu lösen – sich also selbst zu verwirklichen. Die Fähigkeit wird in der Theorie „Aktualisierungstendenz“ genannt. Gespräche in der Haltung des personzentrierten Ansatzes sollen den Gesprächspartner*innen ermöglichen, die eigene Aktualisierungstendenz zu entfalten und sie somit bei ihren Entscheidungsfindungen zu unterstützen.

    Damit uns Menschen ihre Geschichte und ihre Lebenslage anvertrauen, braucht es ein wahres Interesse an ihnen und ebenso eine Unvoreingenommenheit ihnen gegenüber. Anders findet keine wirkliche Begegnung statt, und die braucht es für eine gute Beratung und Unterstützung von Klient*innen bei der Suche nach gewünschten Entscheidungen.

    In der Arbeitsgruppe werden die drei Variablen nach Rogers als Grundvoraussetzungen für eine entsprechende betreuerische Haltung vorgestellt: emphatisches Verstehen, bedingungsfreie positive Zuwendung und Echtheit. Darüber hinaus werden Bedingungen beleuchtet, unter denen eine hilfreiche Beziehung gestaltet werden kann. Es geht dabei nicht darum, gewisse „Gesprächstaktiken“ oder „Gesprächsstile“ zu lernen, es soll sich vielmehr eine generelle Einstellung und Haltung entwickeln, den betreuten Personen eine bedingungsfreie Zuwendung entgegenzubringen. Weiterhin wird in der Arbeitsgruppe über Grenzen des personzentrierten Ansatzes in der Betreuungsarbeit gesprochen.

    Neben der theoretischen Einführung sollen insbesondere Übungen und Fallbesprechungen aus der alltäglichen Praxis einen ersten Einblick in den personzentrierten Ansatz geben.

    Lydia Rensen; Sven Eichner

    Diese Arbeitsgruppe richtet sich besonders an unsere neuen Kolleg*innen: Insbesondere zu Beginn Ihrer Berufstätigkeit kommen viele Fragen und Unsicherheiten auf. Wie erkenne ich dringende Handlungsbedarfe? In welcher Reihenfolge arbeite ich was ab? Wie rechne ich ab (mittellos/vermögend)? Zu was bin ich dem Klienten*der Klientin gegenüber verpflichtet? Wie setze ich Ansprüche durch? Was ist mit dem Sachkundenachweis? Dies sind nur einige Beispiele. Ihre Fragen stehen im Vordergrund, die wir in dieser Arbeitsgemeinschaft gemeinsam angehen wollen.

    Neben den praktischen Tipps und Handlungsanleitungen soll in der Arbeitsgruppe zudem die professionelle Einstellung zum Beruf vermittelt werden, um zwischen notwendigen und delegierbaren Tätigkeiten unterscheiden zu können.

    Wir freuen uns auf Sie.

    Susanne Weber-Käßer, Anja Pfeifer

    Was ist eigentlich Behinderung? Wer ist behindert? Die UN-Behindertenrechtskonvention und deren Umsetzung in das deutsche Recht hat den Begriff der Behinderung grundlegend weiterentwickelt. Behinderung ist nicht mehr die Eigenschaft oder ein Defizit einer Person. Wir betrachten jetzt eine gesundheitliche Beeinträchtigung unserer Klienten*innen im Zusammenspiel mit Kontextfaktoren sowie den Interessen und Wünschen der betroffenen Klienten*innen.

    Was heißt das für uns rechtliche Betreuer*innen? Wenn wir Behinderung als Teilhabeeinschränkung begreifen, stellt sich die Frage wie eine Teilhabe dieser Person und damit unserer Klienten*innen erreicht und gesichert werden kann.

    Der Reha-Prozess durchläuft mehrere Schritte. Die Bedarfserkennung zur Bedarfsermittlung und der Feststellung des Bedarfs mündet in die Teilhabeplanung. Der Teilhabeplan muss durchgeführt und der Erfolg des Reha-Prozesses gesichert werden. Selbstverständlich werden die Klienten*innen an diesem Reha-Prozess beteiligt

    Nur, wie ist der Beitrag der gesetzlichen Betreuer*innen, wie unterstützen wir unsere Klienten*innen? Sind wir vorrangiger oder alleinige*r Ansprechpartner*in im Verfahren, wirken wir im Hintergrund und steuern und kontrollieren den Rehabilitationsprozess? Wie unterstützen wir die Klienten*innen bei der Entscheidungsfindung?

    Es wird vorgestellt der Ablauf des Gesamtplanverfahrens. Die Rolle der Teilhabeberechtigten im Verfahren wird beleuchtet, die Auswirkungen auf das Verhältnis der Betreuer*innen zu den Klient*innen wird präzisiert und die unterschiedlichen Unterstützungsmöglichkeiten aufgezeigt.

    Ziel der Veranstaltung ist ein Gewinn an Handlungsfähigkeit. Die Arbeitsgruppe soll zur Reflektion des eigenen Handelns als Betreuer*in anregen und die Bedeutung der Kommunikation mit den Klienten*innen für die Umsetzung der unterstützten Entscheidungsfindung verdeutlichen.

    Die aktive Mitarbeit, das Einbringen von Beispielen und Fällen aus der Praxis der an der Arbeitsgruppe Teilnehmenden ist erwünscht. Die Arbeitsgruppe soll die Möglichkeit bieten, zu den oben skizzierten Fragestellungen miteinander ins Gespräch zu kommen. Den Fokus der Arbeitsgruppe bilden der interaktive Austausch und der praktische Bezug.

    Kay Lütgens; Horst Deinert, Peter Berger

    Die anstehende Reform des Betreuungsrechts bringt neben positiven Aspekten auch einige Unsicherheiten auf Seiten der verschiedenen an der Betreuungsarbeit beteiligten Berufsgruppen mit sich. In dieser Arbeitsgruppe sollen die für Betreuer*innen wichtigsten Änderungen durch die anstehende Reform des Betreuungsrechts erläutert werden. Insbesondere werden

    • die Registrierung (ggf. mit Informationen zum Sachkundenachweis),
    • das neue VBVG (vor allem die Auswirkungen auf Bestandsbetreuer*innen) sowie
    • die neuen Berichtspflichten

    Gegenstand dieser Arbeitsgruppe sein.

    Die neuen Vorgaben für die Berücksichtigung der Wünsche der Klienten*innen werden hingegen gesondert in der AG 5 behandelt.

     

    Andrea Schwin-Haumesser und Dirk Brakenhoff
    Rahmen: 2x75 Minuten

    Die Reform des Betreuungsrechts sieht eine grundsätzliche Modernisierung und Neustrukturierung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vor. Das neue Betreuungsrecht regelt klarer als das alte, dass die Wünsche der Klient*innen als Handlungsmaxime für jegliches Betreuer*innenhandeln gilt. Dies führt zwangsläufig zu Unsicherheiten bei vielen Berufsbetreuer*innen, denn auch weiterhin wird es Grenzen bei der Wunschbefolgung geben. Muss ich meinen Klient*innen jetzt jeden Wunsch erfüllen, sei er noch so unsinnig oder gefährlich? Nach welchen Kriterien entscheide ich zukünftig, wann den Wünschen der*des Klient*in zu entsprechen ist - und wann nicht?

    Gegenwärtig bleiben zu dem Thema Wunschbefolgung sowie deren Grenzen noch viele Fragen unbeantwortet. Denn Betreuer*innen müssen weiterhin gleichzeitig unterstützen wie auch schützen. Schwierige Entscheidungen gehören zum Berufsalltag. Wie die neuen Bestimmungen über die Wunschbefolgung und auch ihre Grenzen Ihren Berufsalltag verändern können – darüber wollen wir mit Ihnen diskutieren. Nach einem kurzen Input über die Wunschbefolgung vertiefen wir mit einem realen Fall. Wir wünschen uns aber vor allen Dingen eine lebendige Diskussion mit den Teilnehmer*innen der AG, denn wir sind neugierig auf ihren Berufsalltag. Wo sehen Sie Veränderungen auf sich zukommen? Haben Sie konkrete Fälle im Kopf, bei denen Sie Schwierigkeiten erwarten? Wie lassen sich diese möglicherweise lösen? All das möchten wir mit Ihnen diskutieren.

    Nicht alle Unsicherheiten werden sich in der AG beseitigen lassen. Denn gerade die Fragen rund um Wunschbefolgung und ihre Grenzen sind immer eine Herausforderung und nie einfach zu lösen, ob im alten oder im neuen Betreuungsrecht. Aber ein Anfang ist gemacht, wenn wir uns gemeinsam damit beschäftigen – damit unsere Klient*innen ihre zugesicherten Rechte auch wirklich erfahren und wir Berufsbetreuer*innen sicher in unserem Handeln sind. Das Gesetz ist da. Was nun folgt, ist die Betreuungswirklichkeit.

     

     

    Hennes Göers; Martin Kristen

    Mit der zum 01.01.2023 inkrafttretenden Reform des Betreuungsrechtes werden die Aufgaben für Betreuungsvereine erweitert. Die Erweiterungen der Beratungspflichten erfassen neue Themen und Zielgruppen. Schulungs- und Fortbildungsangebote müssen aktualisiert und ergänzt werden. Eine verpflichtende Anbindung ehrenamtlicher Betreuer/innen an Betreuungsvereine erfordert umfassende neue logistische Arbeiten. Die Verpflichtung zur Übernahme von Verhinderungsbetreuungen stellen alle Beteiligten vor neue Herausforderungen und der zu erbringende Sachkundenachweis für Vereinsbetreuer/innen muss finanziell und organisatorisch erledigt werden.

    Das Jahr 2022 wird daher das „Planungsjahr zur Reformumsetzung“ sein. Es gilt zu unterscheiden, welche Aufgaben im Rahmen der Querschnittsfinanzierung zu leisten sind und was der Betreuungsverein selbst zu erwirtschaften hat.

    In der Arbeitsgruppe werden wir die verschiedenen Aufgaben auflisten und eine Kostenkalkulation vorstellen. Sie kann die Grundlage dafür sein, die Höhe der Ansprüche beim Kostenträger geltend zu machen. Schließlich bietet sie auch die Möglichkeit, den Arbeitseinsatz insgesamt zu planen – auch dann, wenn die vollständige Refinanzierung der Personal- und Sachkosten in seinem Bundesland ausbleiben sollte.

    Ziel der Arbeitsgruppe ist es, den Teilnehmer*innen genügend Input und Werkzeug für eine individuelle praktische Umsetzung der Reformvorhaben zu geben.

     

    Dr. Ortrun Kliche zusammen mit Sabine Schindler (BdB e.V.)
    Kurzarbeitsgruppe (2 x 75-Minuten-Format) 

    In der Gesundheitsversorgung sind Entscheidungen und Zustimmungen an der Tagesordnung. Die entsprechenden Abläufe jedoch sind auf rechtlich betreute Menschen häufig nur unzureichend eingestellt. Manchmal fehlt es an Wissen darüber, was betreute Menschen selbst können und dürfen und Betreuer*innen werden hinzugezogen, auch wenn das gar nicht immer sein muss.

    Je nach Situation ist die Co-Präsenz der rechtlichen Betreuer*innen in der Gesundheitsversorgung aber auch notwendig, es ergeben sich triadische Gespräche. Ausschluss der eigentlich Betroffenen ist vorprogrammiert – wie u.a. gesprächslinguistische Untersuchungen zu Kommunikation in der Medizin zeigen. Mit dem kommunikativen Ausschluss von Betreuten sind die Voraussetzungen für eine unterstützte Entscheidungsfindung erst gar nicht gegeben. Wie kommt es, oft wider besseren Vorhabens, dazu? Wie können in der Arzt-Patient-Betreuer-Interaktion rechtliche Betreuer*innen den Konstellationsdynamiken mit ihren Ausschlussmechanismen und sprachlich-kommunikativen Fallen entgegenwirken? Wie im Sinne guten unterstützten Entscheidens wirken? Diesen Fragen widmen wir uns u.a. aus gesprächslinguistischer Perspektive, typische Fälle im Blick habend. 

    Zu meiner Person:

    Dr. rer. medic. Ortrun Kliche, Dipl.-Übersetzerin

    Wissenschaftliche Mitarbeiterin und Dozentin am Institut für Geschichte und Ethik der Uniklinik Köln, Medizinische Fakultät der Universität zu Köln mit den folgenden Forschungs- und Lehrschwerpunkten: gesprächslinguistische und ethisch-kommunikative Perspektiven auf spezifische Arzt-Patienten-Kommunikation (z.B. ältere Patient*innen; rechtlich betreute Patient*innen; Kommunizieren bei Sprachbarrieren), Dolmetschen im Krankenhaus, Diversität im Gesundheitswesen sowie Lehren und Lernen in Simulationen mit Schauspielpatient*innen.

    Freiberuflich: Gesprächs- und Dolmetschtrainings im Gesundheits- und Sozialwesen

    Frank Lackmann,  Tom Arenski

    Zum 1. Januar 2022 ist das „Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer prozessrechtlicher Vorschriften“ in Kraft getreten. Dahinter steckt vor allem ein praktischer Fortschritt, auf den viele Betreuer*innen gewartet haben. Ziel ist die rechtssichere digitale Korrespondenz mit Behörden, Gerichten und anderen Stellen, wie z.B. Krankenkassen etc. über das elektronische Bürger- und Behördenpostfach. In Zeiten stetig zunehmender Papierberge ist der Wunsch nach digitalem Rechts- und Schriftverkehr bei gleichzeitigem rechts- und datenschutzsichernden Anspruch groß. Die Nachweisbarkeit des digitalen Versandes von Dokumenten ist insbesondere bei der Verpflichtung zur Einhaltung von Fristen von großer Bedeutung. Datenschutzrechtliche Vorschriften, aber auch fehlende EDV-Programme speziell für Betreuer*innen erschweren den Einstieg in eine rechtssichere elektronische Korrespondenz. Ebenso ist die Erreichbarkeit der Behörden und Gerichte über das eBO derzeit nicht flächendeckend sichergestellt. Bereits seit einiger Zeit nutzen Anwält*innen das sog. beA (besonderes elektronisches Anwaltspostfach) und im Übrigen allgemeinen Rechtsverkehr existiert das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP). Hier konnten auch Betreuer*innen erste Erfahrungen im Umgang mit beA (wenn sie gleichzeitig Anwält*innen sind) und EGVP sammeln. Ziel der Arbeitsgruppe ist ein Erfahrungsaustausch mit den bereits bestehenden Systemen und ein Ausblick auf das kommende eBO.