10 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland: Bundesverband der Berufsbetreuer fordert konsequente Umsetzung

Hamburg, 28. März 2019 - Vor zehn Jahren trat in Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) in Kraft. Ziel war es, Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben und gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen. Zwar wurde auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft vieles erreicht, doch ist Deutschland noch lange nicht am Ziel, sagt der Vorsitzende des Bundesverbands der Berufsbetreuer Thorsten Becker: „Nach wie vor entspricht das deutsche Betreuungsrecht in zentralen Punkten nicht den Maßgaben der UN-Behindertenrechtskonvention. So ist Betreuung ist der aktuellen Form zu „vertretungsorientiert“, was den Grundsätzen der BRK eklatant widerspricht.“