Unterstützung statt Entmündigung

30 Jahre Betreuungsrecht

Hamburg, 3. Januar 2022 – Vor 30 Jahren, am 1. Januar 1992, trat das Betreuungsrecht in Kraft und löste das umstrittene Vormundschaftsrecht ab. Seitdem gibt es keine Entmündigungen mehr. „Die Betroffenen bleiben geschäftsfähig, wahlberechtigt, ehe- und testierfähig. Das war damals revolutionär“, sagt der Vorsitzende des Bundesverbands der Berufsbetreuer/innen (BdB) Thorsten Becker rückblickend.

    Rund 1,3 Millionen Menschen in Deutschland nehmen derzeit eine Betreuung in Anspruch – an ihrer Seite stehen rund 16.000 Berufsbetreuer*innen, etwa 800 Betreuungsvereine sowie eine Vielzahl ehrenamtlicher Betreuer*innen.
     
    Rechtliche Betreuerinnen und Betreuer beraten, unterstützen und vertreten Menschen, die geistig oder körperlich behindert sind oder unter psychischen Störungen leiden und ihr Leben nicht selbst managen können: „Jeder Mensch kann jederzeit in eine Situation kommen, in der er oder sie Unterstützung benötigt – zum Beispiel durch einen Unfall oder durch eine Krankheit“, so der BdB-Vorsitzende. Betroffene finden sich in ihrem Leben nicht mehr zurecht: Sie vereinsamen, bezahlen ihre Rechnungen nicht, verschulden sich oder versäumen Arzt- und Behördentermine. Eine Betreuung wird für einen bestimmten Zeitraum sowie für bestimmte Aufgabenkreise eingerichtet und durch Gerichte kontrolliert.
     
    Mit der Reform des Betreuungsrechts, die am 1. Januar 2023 kommt, werden die Rechte der Klient*innen gestärkt. Das reformierte Betreuungsrecht ist am Selbstbestimmungsgedanken der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ausgerichtet. Thorsten Becker: „Die Selbstbestimmung der Klient*innen wird nun auch vom Gesetz ins Zentrum der Betreuung gerückt. Die Unterstützung der Klient*innen bekommt absoluten Vorrang vor der Stellvertretung. Betreuung wird als Prozess definiert, der Menschen befähigt, autonom und selbstbestimmt Entscheidungen zu treffen. Ein großer Fortschritt“.
     
    Ein bundesweit einheitliches Zulassungsverfahren auf der Grundlage persönlicher und fachlicher Eignung ist künftig Voraussetzung, um Berufsbetreuer*in zu werden. Thorsten Becker: „Nach mehr als 30 Jahren wird der Betreuerberuf damit erstmals anerkannt.“ Mit der Registrierung verbunden ist die Einführung einer fachlichen Mindestqualifikation. Die Anforderungen an die Sachkunde werden derzeit unter Führung des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) entwickelt. Der BdB bringt seine Vorstellungen in die Arbeitsgruppen ein: „Uns ist wichtig, dass künftig die fachliche Qualifikation der angehenden Berufsbetreuer*innen genau geprüft wird. Rechtliche Betreuung kann nicht jede*r. Es ist ein komplexer und anspruchsvoller Beruf, der Kenntnisse auf vielen Gebieten erfordert“, sagt Thorsten Becker.
     
    In der Praxis kommen erheblichen Mehraufwände auf Berufsbetreuer*innen zu, die das Gesetz ignoriert. Eine zusätzliche Vergütung ist nicht vorgesehen, so Thorsten Becker: „Mehrarbeit wird unter anderem durch Kennenlern-Gespräche vor Beginn einer Betreuung entstehen, durch den Prozess der ‚Unterstützten Entscheidungsfindung‘ und viele zusätzliche Berichtspflichten, die den Klient*innen dienen und die wir ausdrücklich unterstützen. Doch muss Mehrarbeit bezahlt werden. Qualität hat ihren Preis. Mehr Selbstbestimmung und die Partizipation von Klientinnen und Klienten – beides ist absolut gewollt – dürfen nicht zulasten der Berufsbetreuerinnen und -betreuer gehen.“
     
    Die Mehraufwände sollen ab Inkrafttreten des Gesetzes in die Evaluierung der Betreuervergütung einfließen, die bis Ende 2024 geplant ist.

    Pressekontakt:
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    Angebot an Journalist*innen: Sie wollen einmal einen Berufsbetreuer oder eine Berufsbetreuerin in Ihrer Nähe begleiten? Sie brauchen ein Beispiel von Klient*innen, die von Berufsbetreuung profitieren? Möchten Sie eine Expertin oder einen Experten aus Ihrer Region sprechen? Oder benötigen Sie mehr Hintergrundinformationen? Rufen Sie uns einfach an. Oder schreiben Sie uns. Wir helfen gern weiter!


    Über den BdB:
    Der Bundesverband der Berufsbetreuer und Berufsbetreuerinnen (BdB e.V.) ist mit mehr als 7.500 Mitgliedern die größte Interessenvertretung des Berufsstandes. Er ist die kollegiale Heimat seiner Mitglieder und macht Politik für ihre Interessen. Er stärkt seine Mitglieder darin, Menschen mit Betreuungsbedarf professionell zu unterstützen, ein Leben nach eigenen Wünschen und Vorstellungen zu führen – selbstbestimmt und geschützt.
    Der BdB wurde 1994 gegründet – zwei Jahre, nachdem mit dem Betreuungsgesetz Konzepte wie „Entmündigung“ und „Vormundschaft“ für Erwachsene abgelöst wurden. Bereits damals leitete ihn der Gedanke, Menschen mit Betreuungsbedarf in Deutschland professionell zu unterstützen, so dass sie ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen können. Mit seiner fachlichen Expertise und viel Idealismus setzte sich der Verband bereits frühzeitig für mehr gesellschaftliche Teilhabe betreuter Personen ein, wie sie erst später gesetzlich verankert wurde.
    Handeln und Entscheidungen der BdB-Mitglieder basieren auf demselben humanistischen Menschenbild, das auch der UN-Menschenrechtskonvention von 1948 und der UNBehindertenrechtskonvention von 2006 zugrunde liegt.