Delegiertenversammlung 2021

BdB fordert: Mehraufwände müssen vergütet werden

Hamburg, 20. September 2021 – Einstimmig verabschiedete die Delegiertenversammlung des Bundesverbands der Berufsbetreuer/innen (BdB) den gemeinsamen Leitantrag von Länderrat und Vorstand. Unter der Überschrift „Endlich Anerkennung! Jetzt Qualität nachhaltig sichern“ fordert der Verband eine leistungs- und verantwortungsgerechte Vergütung.

Das Gesetz zur Reform der rechtlichen Betreuung sieht keinen finanziellen Ausgleich für die erheblichen Mehraufwände vor, die auf Berufsbetreuer*innen zukommen. Der BdB-Vorsitzende Thorsten Becker: „Das Gesetz bedeutet einen großen Fortschritt – sowohl für die Selbstbestimmung der Klient*innen als auch für uns Berufsinhaber*innen. Es negiert jedoch, dass all die Maßnahmen mit Mehrarbeit verbunden sind.“

Dazu zählen ein Kennenlerngespräch zu Beginn einer Betreuung, ein Anfangsbericht und dessen Erörterung mit Klient*innen und Rechtspfleger*innen, differenzierte Jahresberichte, die die Sichtweise der Klient*innen abbilden, sowie die konsequente Umsetzung der Unterstützten Entscheidungsfindung. Thorsten Becker: „Wir haben die Ausrichtung des Betreuungsrechts am Selbstbestimmungsgedanken der UN-Behindertenrechtskonvention gefordert. Die Maßnahmen dienen den Klient*innen; sie sind richtig und wir unterstützen sie. Jedoch können wir nicht unentgeltlich arbeiten. Hier muss nachgebessert werden.“

Das Vergütungsgesetz von 2019 soll bis Ende 2024 evaluiert werden. „Es wird sich zeigen, dass die Reform weder zeit- noch kostenneutral umgesetzt werden kann. Qualität für die Klient*innen und angemessene Rahmenbedingungen für Betreuer*innen sind zwei Seiten ein und derselben Medaille“, so Thorsten Becker in seiner Rede an die Delegierten. Um die Evaluation zu unterstützen, hat der Verband eine eigene Studie auf Basis einer Mitgliederbefragung in Auftrag gegeben.

Als berufspolitisches Kernstück der Reform bezeichnete Thorsten Becker die Einführung eines Zulassung- und Registrierungsverfahrens, weil damit erstmals der Beruf anerkannt wird. Gegenwärtig erarbeitet das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eine Rechtsverordnung, die definiert, welche Qualifikation ein*e künftige*r Berufsbetreuer*in nachweisen muss. Der BdB ist in einer dazu gebildeten Arbeitsgruppe aktiv und bringt dort seine Positionen ein.

Die Delegiertenversammlung in Kassel wählte einen neuen Vorstand. Thorsten Becker wurde mit deutlicher Mehrheit im Amt des Vorsitzenden bestätigt. Zu Beckers Stellvertretern wählten die Delegierten ebenfalls mit großer Mehrheit Hennes Göers und Andrea Schwin-Haumesser, zur Finanzverantwortlichen Anja Pfeifer. Neu im Vorstand sind Peter Berger, Pia Konrad und Sabine Schindler.

Der Bundesverband der Berufsbetreuer/innen hat seit Jahresbeginn viele neue Mitglieder gewonnen. Mit nun rund 7.500 Mitgliedern ist der BdB der größte Interessenvertreter des Berufsstandes.

  • v.l.n.r.: Andrea Schwin-Haumesser, Hennes Göers, Thorsten Becker

  • Thorsten Becker auf der BdB-Delegiertenversammlung 2021

    BdB-Vorsitzender Thorsten Becker

  • BdB-Vorstand

    Der neue BdB-Vorstand v.l.n.r: Sabine Schindler, Peter Berger, Thorsten Becker, Andrea Schwin-Haumesser, Pia Konrad, Hennes Göers, Anja Pfeifer

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Über den BdB:
Der Bundesverband der Berufsbetreuer und Berufsbetreuerinnen (BdB e.V.) ist mit mehr als 7.500 Mitgliedern die größte Interessenvertretung des Berufsstandes. Er ist die kollegiale Heimat seiner Mitglieder und macht Politik für ihre Interessen. Er stärkt seine Mitglieder darin, Menschen mit Betreuungsbedarf professionell zu unterstützen, ein Leben nach eigenen Wünschen und Vorstellungen zu führen – selbstbestimmt und geschützt.
Der BdB wurde 1994 gegründet – zwei Jahre, nachdem mit dem Betreuungsgesetz Konzepte wie „Entmündigung“ und „Vormundschaft“ für Erwachsene abgelöst wurden. Bereits damals leitete ihn der Gedanke, Menschen mit Betreuungsbedarf in Deutschland professionell zu unterstützen, so dass sie ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen können. Mit seiner fachlichen Expertise und viel Idealismus setzte sich der Verband bereits frühzeitig für mehr gesellschaftliche Teilhabe betreuter Personen ein, wie sie erst später gesetzlich verankert wurde.
Handeln und Entscheidungen der BdB-Mitglieder basieren auf demselben humanistischen Menschenbild, das auch der UN-Menschenrechtskonvention von 1948 und der UNBehindertenrechtskonvention von 2006 zugrunde liegt.