Sachkundenachweis

BdB kritisiert JuMiKo-Beschlüsse als weltfremd

Hamburg, den 19. November – Der Bundesverband der Berufsbetreuer/innen (BdB) setzt sich ein für möglichst hohe Anforderungen an Sachkunde und Qualifikation künftiger Berufsinhaber*innen. Der Verbandsvorsitzende Thorsten Becker sagt: „Wir sind der Meinung, dass hohe Anforderungen an Berufsbetreuer*innen die Qualität in der rechtlichen Betreuung sichern. Dies dient direkt den Klientinnen und Klienten.“

Der Verband reagiert auf die jüngsten Beschlüsse der Justizministerkonferenz. Darin fordern die Justizministerinnen und -minister, „die Voraussetzungen für das Berufsbetreueramt nicht über Gebühr zu formalisieren“. Die Justizministerkonferenz hält daran fest, die Anforderungen an die Sachkunde der rechtlichen Betreuer*innen niedrig zu halten und argumentiert, wer seine eigenen Angelegenheiten regeln könne, könne auch die Angelegenheiten eines anderen Menschen regeln.

„Das ist weltfremd und falsch“, sagt Thorsten Becker: „Unsere Klient*innen können einen äußerst komplexen Unterstützungsbedarf haben, der weit über bloße Antragsstellung hinaus geht. Viele befinden sich zudem in prekären und vulnerablen Lebenslagen. Sie müssen sich auf Menschen verlassen können, die diesen hohen Anforderungen an den Job gewachsen sind.“

Das Gremium der Justizminister*innen warnt vor einer „überzogenen Akademisierung“. Dies könne abschreckend wirken. Thorsten Becker widerspricht: „Wie man in Anbetracht der zurzeit in Zusammenhang mit der Rechtsverordnung zum Sachkundelehrgang diskutierten 360 Unterrichtsstunden von einer drohenden Akademisierung sprechen kann, wird wohl das Geheimnis der Justizministerkonferenz bleiben.“ Der BdB fordert im ersten Schritt mindestens 480 Stunden, was einem dreimonatigen Lehrgang entspricht: „Wir werden als BdB weiterhin Gespräche mit Hochschulen führen, um einen einschlägigen Studiengang zu etablieren. Nur Qualifikation und ein hohes Maß an Sachkunde werden zu mehr Qualität in der rechtlichen Betreuung führen.“

Auch die Befürchtung der Justizminister*innen, zu hohe Anforderungen an Berufsbetreuer*innen würden das Ehrenamt schwächen, entkräftet Thorsten Becker. Mit dem Reformgesetz, das am 1. Januar 2023 in Kraft tritt, können Ehrenamtliche enger an Betreuungsvereine angebunden werden. „Sie werden, wenn sie dies wünschen, von Profis an die Hand genommen. Die Bedingungen für ehrenamtliche Betreuer*innen werden daher erheblich verbessert, was auch die Attraktivität des Ehrenamtes deutlich steigern wird“, so Becker.

Pressekontakt:
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Über den BdB:
Der Bundesverband der Berufsbetreuer und Berufsbetreuerinnen (BdB e.V.) ist mit mehr als 7.500 Mitgliedern die größte Interessenvertretung des Berufsstandes. Er ist die kollegiale Heimat seiner Mitglieder und macht Politik für ihre Interessen. Er stärkt seine Mitglieder darin, Menschen mit Betreuungsbedarf professionell zu unterstützen, ein Leben nach eigenen Wünschen und Vorstellungen zu führen – selbstbestimmt und geschützt.
Der BdB wurde 1994 gegründet – zwei Jahre, nachdem mit dem Betreuungsgesetz Konzepte wie „Entmündigung“ und „Vormundschaft“ für Erwachsene abgelöst wurden. Bereits damals leitete ihn der Gedanke, Menschen mit Betreuungsbedarf in Deutschland professionell zu unterstützen, so dass sie ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen können. Mit seiner fachlichen Expertise und viel Idealismus setzte sich der Verband bereits frühzeitig für mehr gesellschaftliche Teilhabe betreuter Personen ein, wie sie erst später gesetzlich verankert wurde.
Handeln und Entscheidungen der BdB-Mitglieder basieren auf demselben humanistischen Menschenbild, das auch der UN-Menschenrechtskonvention von 1948 und der UNBehindertenrechtskonvention von 2006 zugrunde liegt.