Bundesrat stimmt Betreuer-Registrierungsverordnung zu

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Der BdB hat jedoch zahlreiche Kritikpunkte an der Verordnung. Thorsten Becker: „Die Bundesländer haben quasi durch die Hintertür Änderungen durchgesetzt, die den Qualitätsansprüchen an die Fachlichkeit künftiger Berufsbetreuer*innen zuwiderlaufen. Die Reform wird verwässert.“
Besonders kritisch sieht der Verband die sogenannte Generalöffnungsklausel, die nun in der Verordnung verankert ist. Danach können Betreuungsbehörden Kandidat*innen registrieren, die sie für geeignet halten. Es müssen zwar Teilbereiche der Sachkenntnisse nachgewiesen werden, und es muss eine mehrjährige für die Führung der Betreuung nutzbare Berufserfahrung oder eine mehrjährige Erfahrung als ehrenamtlicher Betreuer vorhanden sein. „Doch lässt dies viel Interpretationsspielraum und kann dazu führen, dass einzelne Behörden sehr großzügig von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Wir hatten gehofft, dass die Klausel noch abgewendet werden kann, da sie aus unserer Sicht das Registrierungs- und Zulassungsverfahren aufweicht. Dies steht im eklatanten Widerspruch zum Ziel der Reform: die Qualität der rechtlichen Betreuung zu stärken“, bilanziert Thorsten Becker.
Ein weiterer Kritikpunkt ist die Vollprivilegierung für Jurist*innen, Sozialpädagog*innen und Sozialarbeiter*innen. Thorsten Becker fordert: „Es muss sichergestellt sein, dass die Kernkompetenzen für die rechtliche Betreuung nachgewiesen werden – unabhängig von der Ausbildung des Kandidaten oder der Kandidatin.“ Der Verband plädiert nach wie vor für ein Hochschulstudium, das perspektivisch zum Beruf führen soll. Thorsten Becker: „Betreuung kann nicht jede*r. Der Beruf ist komplex und rechtfertigt daher eine akademische Ausbildung.“
Thorsten Beckers Fazit: „Die Länder haben erkennbar vor allem die Kosten im Blick. Die Qualität der rechtlichen Betreuung ist offensichtlich sekundär.“
Hintergrund: Das reformierte Betreuungsrecht tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Es ist am Selbstbestimmungsgedanken der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ausgerichtet und definiert Betreuung als Prozess, der Menschen darin unterstützt, autonom und selbstbestimmt Entscheidungen zu treffen.