BdB trifft Sachsen-Anhalts Justizministerin Franziska Weidinger (CDU)

Die Reform wird nur gelingen, wenn Qualität in der Fläche sichergestellt ist

Qualität ist aus Sicht der Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt Franziska Weidinger (CDU) der Dreh- und Angelpunkt der Reform des Betreuungsrechts, die im kommenden Januar in Kraft tritt.

v.l.n.r. Hennes Göers, Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt Franziska Weidinger, Thorsten Becker, Referatsleiter im Ministerium Dr. Mario Hortig

Im Gespräch mit Vertretern des Bundesverbands der Berufsbetreuer/innen sagte die Ministerin: „Es wird nur gelingen, Qualität der beruflichen Betreuung zu verbessern, wenn verbindliche Standards auch in der Fläche sichergestellt sind.“ An dem Gespräch, das im sachsen-anhaltischen Justizministerium in Magdeburg stattfand, nahmen der BdB-Vorsitzende Thorsten Becker und der stellvertretende Vorsitzende Hennes Göers teil.

Der BdB teilt die Auffassung der Ministerin. Thorsten Becker: „Alle Akteure müssen ein vergleichbares Verständnis von Qualität entwickeln. Daher sollte eine Bundesfachstelle ins Leben gerufen werden, die das Ziel verfolgt, allgemeinverbindliche Standards festzuschreiben.“

Das Reformgesetz ist am Selbstbestimmungsgedanken der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ausgerichtet und definiert rechtliche Betreuung als Prozess, der Menschen darin unterstützt, autonom und selbstbestimmt Entscheidungen zu treffen.

Der BdB begrüßt die Reform als wichtigen Schritt. Die Rechte der Klient*innen werden nachhaltig gestärkt und der Beruf erstmals anerkannt. Kritisch sieht der BdB jedoch Teile der Betreuerregistrierungsverordnung (BtRegV), die regelt, unter welchen fachlichen und persönlichen Voraussetzungen Berufsbetreuerinnen und -betreuer sich registrieren lassen können. Thorsten Becker: „Die Bundesländer haben im Bundesrat Änderungen durchgesetzt, die den Ansprüchen an die Fachlichkeit künftiger Berufsbetreuer*innen zuwiderlaufen. Durch eine Generalöffnungsklausel und eine Vollprivilegierung für bestimmte Ausbildungswege wird die Reform aus unserer Sicht verwässert.“ Thorsten Becker fordert: „Es muss sichergestellt sein, dass die Kernkompetenzen für die rechtliche Betreuung nachgewiesen werden – unabhängig von der Ausbildung des Kandidaten oder der Kandidatin.“ Der Verband engagiert sich für ein Hochschulstudium, das perspektivisch zum Beruf führen soll: „Der Beruf ist komplex und rechtfertigt daher eine akademische Ausbildung“, so Becker.

Die Bundesländer arbeiten gegenwärtig an Landesausführungsgesetzen. Die Absicherung der Qualität sei ihr wichtig, so Franziska Weidinger. Sie wisse, dass Qualität ihren Preis habe, der auch beglichen werden müsse.

Thorsten Becker und Hennes Göers berichteten in diesem Zusammenhang von Betreuungsvereinen und Berufsbetreuer*innen, die durch steigende Kosten aufgrund von Inflation, Folgen des Ukraine-Kriegs und erhöhten Mindestlöhnen in finanzielle Nöte geraten. Hinzu komme, dass durch die Reform erhebliche Mehraufwände entstehen werden. Thorsten Becker: „Wir brauchen eine sofortige Dynamisierung der Vergütung. Auf die Ergebnisse der geplanten Evaluation Ende 2024 können wir nicht warten. Bis dahin werden viele Vereine und Berufsbetreuer*innen aufgegeben haben – mit negativen Folgen für die Klientinnen und Klienten.“

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Über den BdB:
Der Bundesverband der Berufsbetreuer und Berufsbetreuerinnen (BdB e.V.) ist mit mehr als 7.500 Mitgliedern die größte Interessenvertretung des Berufsstandes. Er ist die kollegiale Heimat seiner Mitglieder und macht Politik für ihre Interessen. Er stärkt seine Mitglieder darin, Menschen mit Betreuungsbedarf professionell zu unterstützen, ein Leben nach eigenen Wünschen und Vorstellungen zu führen – selbstbestimmt und geschützt.
Der BdB wurde 1994 gegründet – zwei Jahre, nachdem mit dem Betreuungsgesetz Konzepte wie „Entmündigung“ und „Vormundschaft“ für Erwachsene abgelöst wurden. Bereits damals leitete ihn der Gedanke, Menschen mit Betreuungsbedarf in Deutschland professionell zu unterstützen, so dass sie ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen können. Mit seiner fachlichen Expertise und viel Idealismus setzte sich der Verband bereits frühzeitig für mehr gesellschaftliche Teilhabe betreuter Personen ein, wie sie erst später gesetzlich verankert wurde.
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