Hochwertige Betreuung sichert menschenwürdiges Leben
"Eine hochwertige Betreuung ist essenziell zur Sicherung eines menschenwürdigen Daseins in unserem Sozialstaat. Umso wichtiger ist die Modernisierung des Betreuungsrechts mit mehr Selbstbestimmung und mehr Rechten der Betreuten.“ Dies sagte Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) im Gespräch mit dem Vorsitzenden des Bundesverbands der Berufsbetreuer/innen (BdB) Thorsten Becker, Monika Leeker, Mitglied im Landesvorstand Hessen, und BdB-Geschäftsführer Dr. Harald Freter. Im Mittelpunkt des Gesprächs via Videokonferenz stand das Gesetz zur Reform des Betreuungsrechts, das im März von Bundestag und Bundesrat verabschiedet wurde. Das Gesetz werde die rechtliche Betreuung verbessern, so die Ministerin. Sie würdigte die Arbeit der Betreuer*innen für ihre Klient*innen: „Die Leistung und das Engagement der professionellen und ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer verdient höchste Anerkennung und Dankbarkeit.“
Das Betreuungsrecht wird an die UN-Behindertenrechtskonvention angepasst. Aus Sicht des BdB ein Meilenstein. Thorsten Becker: „Mit dem Reformgesetz ist der Weg zu einem sehr modernen Betreuungsrecht in Deutschland geebnet. Die Selbstbestimmung und die Wünsche von Menschen stehen im Mittelpunkt der Betreuung. Die Unterstützung hat Vorrang vor der Stellvertretung. Das sehen wir schon lange so, nun ist es endlich im Gesetz festgeschrieben und wird die Qualität der rechtlichen Betreuung nachhaltig steigern.“
Kritisch sieht Becker, dass der Gesetzentwurf die erheblichen Mehraufwände nicht sieht, die damit verknüpft sind. Becker: „Folglich ist auch keine zusätzliche Vergütung vorgesehen. Mehr Selbstbestimmung und die Partizipation von Klient*innen – das wollen wir absolut, doch darf dies nicht auf Kosten und zulasten der Berufsbetreuer*innen gehen!“ Ministerin Kühne-Hörmann verwies insoweit allerdings darauf, dass die Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer bereits 2019 eine vorgezogene Vergütungserhöhung von durchschnittlich 17 Prozent erhalten haben, um auch den mit der Reform verbundenen Mehrbedarf bis zur erneuten Evaluation bis Ende 2024 zu decken.
Der Verband fordert, dass die zu erwartenden zeitlichen und finanziellen Mehrbelastungen für Betreuer*innen überprüft werden. Dr. Harald Freter: „Die Überprüfung sollte zwingend mit der Evaluation des Vormünder- und Betreuervergütungsgesetzes (VBVG) bis Ende 2024 erfolgen.“
Eine zweite wichtige Säule der Reform ist das Zulassungs- und Registrierungsverfahren. Berufsbetreuer*in kann künftig nur sein, wer im Register eingetragen ist. Thorsten Becker: „Erstmals findet eine Anerkennung des Berufes statt. Das ist ein großer Fortschritt.“ Mit der Registrierung verbunden ist die Einführung einer fachlichen Mindestqualifikation. Die genauen Anforderungen an die Sachkunde sind noch zu entwickeln. In den Prozess will sich der Verband einbringen. Thorsten Becker warb bei der Ministerin dafür, dass die Kriterien nicht zu niedrig angesetzt werden: „Rechtliche Betreuung ist komplex, sie erfordert viele Kenntnisse und Fähigkeiten. Die Klient*innen haben ein Anrecht darauf, dass jede Betreuerin ihren, jeder Betreuer seinen Job beherrscht. Dafür braucht es Qualifikation.“
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Über den BdB:
Der Bundesverband der Berufsbetreuer und Berufsbetreuerinnen (BdB e.V.) ist mit mehr als 7.000 Mitglieder die größte Interessenvertretung des Berufsstandes. Er ist die kollegiale Heimat seiner Mitglieder und macht Politik für ihre Interessen. Er stärkt seine Mitglieder darin, Menschen mit Betreuungsbedarf professionell zu unterstützen, ein Leben nach eigenen Wünschen und Vorstellungen zu führen – selbstbestimmt und geschützt.
Der BdB wurde 1994 gegründet – zwei Jahre, nachdem mit dem Betreuungsgesetz Konzepte wie „Entmündigung“ und „Vormundschaft“ für Erwachsene abgelöst wurden. Bereits damals leitete ihn der Gedanke, Menschen mit Betreuungsbedarf in Deutschland professionell zu unterstützen, so dass sie ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen können. Mit seiner fachlichen Expertise und viel Idealismus setzte sich der Verband bereits frühzeitig für mehr gesellschaftliche Teilhabe betreuter Personen ein, wie sie erst später gesetzlich verankert wurde.
Handeln und Entscheidungen der BdB-Mitglieder basieren auf demselben humanistischen Menschenbild, das auch der UN-Menschenrechtskonvention von 1948 und der UNBehindertenrechtskonvention von 2006 zugrunde liegt.
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