Berufsbetreuer*innen unterstützen bei der Entscheidungsfindung

Klient*innen entscheiden selbst, ob sie geimpft werden möchten

Hamburg, 14. Februar 2022 – „Berufsbetreuer*innen sind dem Wunsch ihrer Klient*innen verpflichtet. Unabhängig von ihrer eigenen Meinung“, dies stellt Thorsten Becker klar, Vorsitzender des Bundesverbands der Berufsbetreuer/innen (BdB). Dies gilt selbstverständlich auch bei der Entscheidung für oder gegen die Corona-Schutzimpfung.

Der Anlass: Die Hessenschau berichtete in ihrer Sendung vom 8. Februar über den in der Querdenker-Szene aktiven Berufsbetreuer und Rechtsanwalt Holger Fischer, der offenbar über den Kopf seiner Klient*innen hinweg Impfentscheidungen traf – gegen eine Corona-Impfung.

Auf Querdenker-Demos spricht Fischer im Zusammenhang mit der Corona-Impfung von „Völkermord“, berichtet die Hessenschau. Er verweigert seinen Klient*innen demnach die Impfung, weil er selbst Impfgegner ist.

„Ein Verhalten wie das im Beitrag geschilderte, ist aus Sicht des BdB untragbar“, bilanziert Thorsten Becker. Es könne nicht sein, dass der Berufsbetreuer den Klient*innen seine persönliche Haltung aufzwinge: „Unser Aufgabe ist es, die Menschen in ihrer Entscheidungsfindung zu unterstützen. Dies machen wir, indem wir Ihnen sachliche Informationen beschaffen und sie objektiv über die Folgen des Handels aufklären. Dann können sie selbstständig ihre persönliche Entscheidung treffen. Wir haben dafür zu sorgen, dass die Entscheidung des Klienten oder der Klientin umgesetzt wird.“

„Wunsch und Wille der betreuten Menschen sind für rechtliche Betreuer*innen handlungsweisend“, betont Thorsten Becker.

Seinen Mitgliedern hat der BdB Empfehlungen zum Verhalten in der Coronakrise und insbesondere auch für den Umgang mit der Corona-Impfung gegeben. Auf der Homepage www.berufsbetreuung.de heißt es: „Es ist nicht die Aufgabe eines Betreuers/einer Betreuerin, sich stellvertretend für die von ihm betreute Person an der allgemeinen öffentlichen Diskussion um die Corona-Impfung zu beteiligen. Seine/Ihre Aufgabe ist es vielmehr, die betreute Person bei ihrer Entscheidung zu unterstützen, ob sie sich impfen lässt, und sie dann dabei ggf. auch zu vertreten.“

Auch Hanaus Oberbürgermeister Claus Kaminsky äußerte sich zum Bericht der Hessenschau: „Ein Querdenker ist für mich als Betreuer schlicht ungeeignet“. OB Kaminsky fordert Mindeststandards und Eignungstests für gesetzliche Betreuende.

Dazu Thorsten Becker: „Herr Kaminsky hat vollkommen recht. Diese Forderung haben wir jahrelang mit Nachdruck vertreten. Mit der Reform der rechtlichen Betreuung, die am 1.1.2023 in Kraft tritt, kommt ein Zulassungs- und Registrierungsverfahren, das die Qualifikation überprüft. Dann kann nicht mehr jede*r Betreuer*in werden. Wie wichtig und sinnvoll das ist, zeigt der Fall aus Hanau.“

Pressekontakt:
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Über den BdB:
Der Bundesverband der Berufsbetreuer und Berufsbetreuerinnen (BdB e.V.) ist mit mehr als 7.500 Mitgliedern die größte Interessenvertretung des Berufsstandes. Er ist die kollegiale Heimat seiner Mitglieder und macht Politik für ihre Interessen. Er stärkt seine Mitglieder darin, Menschen mit Betreuungsbedarf professionell zu unterstützen, ein Leben nach eigenen Wünschen und Vorstellungen zu führen – selbstbestimmt und geschützt.
Der BdB wurde 1994 gegründet – zwei Jahre, nachdem mit dem Betreuungsgesetz Konzepte wie „Entmündigung“ und „Vormundschaft“ für Erwachsene abgelöst wurden. Bereits damals leitete ihn der Gedanke, Menschen mit Betreuungsbedarf in Deutschland professionell zu unterstützen, so dass sie ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen können. Mit seiner fachlichen Expertise und viel Idealismus setzte sich der Verband bereits frühzeitig für mehr gesellschaftliche Teilhabe betreuter Personen ein, wie sie erst später gesetzlich verankert wurde.
Handeln und Entscheidungen der BdB-Mitglieder basieren auf demselben humanistischen Menschenbild, das auch der UN-Menschenrechtskonvention von 1948 und der UNBehindertenrechtskonvention von 2006 zugrunde liegt.