Mindestqualifikation und einheitliches Zulassungsverfahren im Fokus | Erste Ergebnisse des interdisziplinären Diskussionsprozesses „Selbstbestimmung und Qualität im Betreuungsrecht“ veröffentlicht

Hamburg, den 14. August 2019 – Jahrelange Forderungen des BdB nach einer Mindestqualifikation und nach einem bundeseinheitlichen Zulassungsverfahren haben Einzug in den Reformprozess in der rechtlichen Betreuung gefunden, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) mit vielen Experten vor einem Jahr angestoßen hat. Der Bundesverband der Berufsbetreuer/innen begrüßt die ersten Ergebnisse, die jetzt veröffentlicht wurden.