BdB-Jahrestagung 2021

Nur mit angemessener Vergütung kann die Reform funktionieren

Hamburg/Berlin, 30. April 2021 – „Das Betreuungsrecht an die UN-Behindertenrechtskonvention anzupassen, ist ein großer Fortschritt der Reform, da dies das Selbstbestimmungsrecht der Klient*innen nachhaltig stärkt, was wir ausdrücklich begrüßen und wofür wir uns jahrelang eingesetzt haben.

    Dieser Fortschritt geht jedoch mit beträchtlichen Mehraufwänden in der alltäglichen Arbeit von Berufsbetreuer*innen einher. Der Mehraufwand muss berücksichtigt werden“, forderte Thorsten Becker, Vorsitzender des Bundesverbands der Berufsbetreuer/innen (BdB) zum Abschluss der digitalen Jahrestagung des Verbands. Das Reformgesetz sehe diesen zusätzlichen Aufwand nicht, folglich sei keine zusätzliche Vergütung vorgesehen, so Becker weiter: „Wir erwarten eine Überprüfung der zu erwartenden zeitlichen und finanziellen Mehrbelastungen für Betreuer*innen. Sie sollte mit der Evaluation des Vormünder- und Betreuervergütungsgesetzes (VBVG) bis Ende 2024 berücksichtigt werden.Das Reformgesetz sehe diesen zusätzlichen Aufwand nicht, folglich sei keine zusätzliche Vergütung vorgesehen, so Becker weiter: „Wir erwarten eine Überprüfung der zu erwartenden zeitlichen und finanziellen Mehrbelastungen für Betreuer*innen. Sie sollte mit der Evaluation des Vormünder- und Betreuervergütungsgesetzes (VBVG) bis Ende 2024 berücksichtigt werden.

    Die Reform der rechtlichen Betreuung und ihre Konsequenzen standen auch im Mittelpunkt der politischen Podiumsdiskussion. Mit dem BdB-Vorsitzenden diskutierten die Bundestagsabgeordneten Mechthild Rawert (SPD), Wilfried Oellers (CDU) und Friedrich Straetmanns (Die Linke).

    Friedrich Straetmanns geht davon aus, dass die Evaluation die Notwendigkeit einer Vergütungserhöhung belegen wird. Der Politiker ist sich sicher: „Bei einem Blick in die Kristallkugel wird herauskommen, dass der Beruf unterbezahlt ist.“ Wilfried Oellers sagte: „Qualität hat ihren Preis. Nur mit einer angemessenen Vergütung kann die Reform funktionieren.“

    Alle drei Politiker*innen sprachen sich für eine Berufskammer aus. Friedrich Straetmanns: „Ich bin absolut für eine Kammer. Gerade bei selbständig ausgeübten Berufen ist das sehr sinnvoll“. Wilfried Oellers: „Ich halte die Kammer für ein gutes Selbstverwaltungsorgan; auch für Berufsbetreuer ist sie gut denkbar.“ Mechthild Rawert: „Eine Kammer kontrolliert und sichert die Qualität der rechtlichen Betreuung, und das kommt den Klient*innen zugute.“

    Die Diskussion beschäftigte sich außerdem mit Kriterien, die künftig für das Registrierungs- und Zulassungsverfahren gelten sollen. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht hatte in ihrem Grußwort betont, dass mit dieser Neuerung dem Beruf der Betreuerin, des Betreuers „endlich eine formale Anerkennung“ verschafft werde. Aus Sicht des BdB bedeutet die Anerkennung einen großen Fortschritt. Der Verband plädiert dafür, dass die Hürden nicht zu niedrig gesetzt werden und argumentiert für eine Ausbildung auf Hochschulniveau. Die Berichterstatterin für Betreuungsrecht der SPD-Fraktion im Bundestag Mechthild Rawert sieht das ähnlich: „Wir brauchen hohe Anforderungen und ein hohes Renommee für den Beruf.“ Nur so könne auch langfristig der steigende Bedarf an qualifizierten Berufsbetreuer*innen gedeckt werden.

    Bereits am ersten Tag der Jahrestagung hatte sich Bremens ehemaliger Bürgermeister Henning Scherf für ein Hochschulstudium als Grundlage für die Ausübung des Berufs ausgesprochen: „Das ist eine sehr anspruchsvolle Aufgabe, die hier im Gesetz formuliert worden ist. Man muss auf sehr vielen Ebenen kompetent sein – juristische Kenntnisse sind ebenso nötig wie Kenntnisse des Betreuungsrechts, des Sozialrechts und der Psychologie. Kommunikationsfähigkeit und Empathie für die Lage der Klient*innen verstehen sich von selbst. Das verlangt qualifizierte Kenntnisse. Ich bin sehr dafür, dass man als Regelfall den Hochschulabschluss verlangt.“