Rechtliche Betreuung in Zeiten von Corona: Krise gefährdet Grundrechte von betreuten Menschen

Berlin, den 16. April 2020 – Die Grundrechte von Menschen, die eine rechtliche Betreuung in Anspruch nehmen, müssen auch in der Corona-Krise gewahrt werden. „Bei grundrechtsrelevanten und eilbedürftigen Entscheidungen ist eine persönliche Anhörung nötig. Deshalb müssen Gerichte auch in der Krise weiterarbeiten.“ Dies fordert der Vorsitzende des Bundesverbands der Berufsbetreuer/innen Thorsten Becker. Zu grundrechtsrelevanten Verfahren zählen beispielsweise die Entscheidung über eine Unterbringung oder über eine Zwangsbehandlung. Auch Verfahren über die Einrichtung einer Betreuung sind aus Sicht des BdB nicht ohne einen persönlichen Eindruck vorstellbar. Bei persönlichen Anhörungen müsse selbstverständlich für den gebotenen Schutz der Beteiligten gesorgt werden.