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Rechtliche Betreuung: Reform noch in dieser Legislatur?

Berlin, den 3. Dezember 2019 – Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) will die Reform des Betreuungsrechts noch in dieser Legislaturperiode auf den parlamentarischen Weg bringen. Geht es nach den Plänen des Ministeriums, soll der Referentenentwurf im Sommer 2020 ins Kabinett eingebracht werden. Dies kündigte der Parlamentarische Staatssekretär im BMJV Christian Lange im Gespräch mit Vertretern des Bundesverbands der Berufsbetreuer/innen (BdB) an. An dem Treffen in Berlin nahmen die Leiterin des Referats für Betreuungsrecht Annette Schnellenbach teil, der Vorsitzende des BdB Thorsten Becker, BdB-Geschäftsführer Dr. Harald Freter und Staatssekretär a.D. Gerd Schmitt.