Reform der rechtlichen Betreuung – ein notwendiger Schritt | Bayern unterstützt, dass Entwurf noch in dieser Legislatur Gesetz wird
Berlin/Hamburg, den 7. Juli 2020 – „Der Gesetzentwurf bringt wichtige Verbesserungen in Bezug auf die Selbstbestimmung der Betreuten und die Qualität der ehrenamtlichen und beruflichen Betreuung. Auch wenn noch einige Regelungen kritisch zu hinterfragen sind: Er greift viele bayerische Forderungen im Betreuungsrecht auf und beschreitet den richtigen Weg. Bayern wird sich daher mit Nachdruck dafür einsetzen, dass die notwendigen Verbesserungen im Betreuungsrecht schnell umgesetzt werden, um eine qualitativ hochwertige Betreuung auch für die Zukunft zu sichern.“ Dies kündigte Bayerns Staatsminister der Justiz Georg Eisenreich im Gespräch mit Vertretern des Bundesverbands der Berufsbetreuer/innen an. An dem Treffen, das im Bundesrat in Berlin stattfand, nahmen der stellvertretende Vorsitzende des BdB Hennes Göers teil sowie BdB-Geschäftsführer Dr. Harald Freter und Gerd Schmitt, ehemaliger Direktor des Bundesrates.