Reform des Betreuungsrechts: Anpassung an UN-Behindertenrechtskonvention führt zu mehr Qualität | Bundeskabinett verabschiedet Gesetzentwurf – Selbstbestimmung und Autonomie unterstützungsbedürftiger Menschen werden gestärkt

Berlin/Hamburg, den 24. September 2020 – Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) ist davon überzeugt, mit dem Gesetzentwurf einen Beitrag zu mehr Qualität in der rechtlichen Betreuung zu leisten. Dies betonte der Parlamentarische Staatssekretär Christian Lange im Gespräch mit dem stellvertretenden Vorsitzenden des Bundesverbands der Berufsbetreuer*innen (BdB) Hennes Göers und BdB-Geschäftsführer Dr. Harald Freter sowie Staatssekretär a.D. Gerd Schmitt. Christian Lange sagte: „Entscheidend ist die Ausrichtung der Betreuung an den Maßgaben der UNBehindertenrechtskonvention (UN-BRK). Mit der Reform des Betreuungsrechts stärken wir Selbstbestimmung und Autonomie unterstützungsbedürftiger Menschen.“ Weiter ergänzte er: „Wir verstehen rechtliche Betreuung als Unterstützungsprozess, der den Menschen und seine Wünsche in den Mittelpunkt rückt.“ Gestern verabschiedete das Bundeskabinett den Gesetzentwurf.

Berlin/Hamburg, den 24. September 2020 – Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) ist davon überzeugt, mit dem Gesetzentwurf einen Beitrag zu mehr Qualität in der rechtlichen Betreuung zu leisten. Dies betonte der Parlamentarische Staatssekretär Christian Lange im Gespräch mit dem stellvertretenden Vorsitzenden des Bundesverbands der Berufsbetreuer*innen (BdB) Hennes Göers und BdB-Geschäftsführer Dr. Harald Freter sowie Staatssekretär a.D. Gerd Schmitt. Christian Lange sagte: „Entscheidend ist die Ausrichtung der Betreuung an den Maßgaben der UNBehindertenrechtskonvention (UN-BRK). Mit der Reform des Betreuungsrechts stärken wir Selbstbestimmung und Autonomie unterstützungsbedürftiger Menschen.“ Weiter ergänzte er: „Wir verstehen rechtliche Betreuung als Unterstützungsprozess, der den Menschen und seine Wünsche in den Mittelpunkt rückt.“ Gestern verabschiedete das Bundeskabinett den Gesetzentwurf.