Reform des Betreuungsrechts: Ein Fortschritt für Klient*innen und den Berufsstand | Selbstbestimmung und Autonomie unterstützungsbedürftiger Menschen werden gestärkt

Berlin/Hamburg, den 2. Oktober 2020 – „Der Gesetzentwurf zur Reform des Betreuungsrechts bedeutet einen großen Fortschritt. Sowohl für unsere Klient*innen als auch für unsere Berufsgruppe“, sagt der Vorsitzende des Bundesverbands der Berufsbetreuer*innen Thorsten Becker über den Entwurf, der am 23. September vom Bundeskabinett beschlossen und nun in das parlamentarische Verfahren gegeben wurde. Das erste Fazit nach der Lektüre: „In einigen Punkten haben wir eine deutliche Verbesserung erreicht“, so Becker.